Agrarministerium prüft Frostschäden

Mainz · Mainz (dpa) Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium will prüfen, ob die Frostschäden im Frühjahr als außergewöhnliches Naturereignis gewertet werden können. Man müsse abwarten, wie sich die Ernte entwickle, die gerade begonnen habe, sagte eine Ministeriumssprecherin am Montag.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd hatte die Einstufung gefordert, damit die Bauern Hilfen beantragen können.
Wenn es zu Schäden kommt, die existenzgefährdend sind, erlaubt die Elementarschäden-Verordnung von Rheinland-Pfalz Finanzhilfen von bis zu 10 000 Euro pro Betrieb. Die Wertung als außergewöhnliches Naturereignis ist eine Voraussetzung für solche Zuschüsse. Bauern müssen ihre Umsatzeinbußen und Ernteausfälle dafür entsprechend dokumentieren.

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