Alte Ansprüche, neue Regeln

TRIER. (sas) Großer Andrang: Ununterbrochen klingelte das Telefon bei unserer Telefonaktion zum Thema Baufinanzierung und Eigenheimzulage. Viele Fragen brannten den TV -Lesern unter den Nägeln. Wir haben die meist gestellten Fragen noch einmal zusammengetragen und verweisen auf die Antworten der Experten.

Wann habe ich noch ein Recht auf die alte Förderung der Eigenheimzulage? Seit 1. Januar gelten neue Regeln der Eigenheimzulage. Als Grundzulage gibt es jährlich ein Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungkosten - maximal 1250 Euro. Für jedes Kind kommen jährlich nochmals 800 Euro dazu. Die gilt sowohl für Häuslebauer wie Immobilienkäufer. Die alte Grundförderung betrug 1278 Euro, bei Neubauten sogar maximal 2556 Euro im Jahr. Dazu kamen dann pro Kind weitere 767 Euro. Das alte Recht gilt nur dann noch, wenn der Bauantrag für das neue Haus noch im vergangenen Jahr, also 2003, gestellt worden ist oder die Immobilie 2003 notariell erworben wurde. Der Bauantrag gilt zwei Jahre. Auch sollte innerhalb dieser Frist mit dem Bau begonnen werden. Eigenheimzulage wird aber erst ausgezahlt, wenn der Umzug ins neue Heim erfolgt ist. Hierbei gilt die Meldebestätigung des neuen Wohnsitzes. Welche Einkommensgrenzen gelten wann? Gilt das Recht auf alte Förderungsregeln, gelten auch noch die alten Einkommengrenzen: 81 807 Euro bei Alleinstehenden und 163 614 Euro bei Verheirateten aus dem Jahr der Antragstellung und dem Vorjahr. Seit 1. Januar gelten 70 000 Euro für Alleinstehende während zwei Jahren beziehungsweise 140 000 Euro für Verheiratete. Allerdings gilt nur das bereinigte Jahreseinkommen als Bemessungsgrundlage, also der Bruttolohn minus der anerkannten Werbungskosten. Ein Abzug von Verlusten aus anderen Einkommensarten ist nicht mehr möglich. Hierdurch hat der Gesetzgeber die Zahl der Begünstigten reduziert. Meine Eltern möchten ihr Haus auf mich übertragen. Wann bekomme ich Eigenheimzulage? Eigenheimzulage gibt es nur, wenn das Haus verkauft wird und tatsächlich Geld fließt. Schenkungen werden bei der Eigenheimförderung nicht berücksichtigt, allerdings eventuelle Auszahlungen an Geschwister. Mein Mann und ich möchten ein Haus kaufen. In seiner ersten Ehe hat er bereits Eigenheimzulage bezogen. Können wir erneut Förderung beantragen? Generell gilt: Jeder hat nur einmal im Leben Anspruch auf Eigenheimzulage. Heißt, ist ein Teil des Paares bereits in den Genuss der Förderung gekommen, hat nur noch der andere Partner einen Anspruch auf die staatliche Finanzhilfe. Unterschieden wird allerdings nach dem neuen Familienstand: Ist das neue Paar verheiratet, kann der förderberechtigte Partner für die gesamte Immobilie die Eigenheimzulage beantragen. Sind die Partner nicht verheiratet, wird der Kaufpreis des Hauses aufgeteilt - nach den so genannten ideellen Anteilen und damit der Bemessungsgrundlage. Folglich besteht für einen Partner dann das Recht auf Eigenheimzulage - gemäß seines Anteils an der Immobilie. Sind auch unverheiratete Paare zu Eigenheimzulage berechtigt? Nichteheliche Paare werden generell nicht schlechter gestellt als verheiratete Paare. Jeder Partner kann für seinen Anteil an der Immobilie einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen. Ich möchte ein Haus kaufen, das ich selbst nutze. Die Einliegerwohnung darin möchte ich vermieten. Gibt es dann auch Eigenheimzulage? Ja, aber nur für den selbst genutzten Teil des Hauses. Diese Regelung sollte möglichst schon im Kaufvertrag und bei der Finanzierung berücksichtigt werden. Wir sind eine dreiköpfige Familie und bekommen Eigenheimzulage. Nun stellt sich Nachwuchs ein. Was passiert nun? Grundsätzlich gilt: Kommt während der achtjährigen Förderzeit mit Eigenheimzulage Nachwuchs hinzu, wächst die Förderung ab dem Geburtsjahr für den Rest der Laufzeit um 800 Euro pro Kind und Jahr. Dies gilt auch, wenn die Eigenheimzulage wie geplant wegfallen sollte (Bestandsschutz). Welche öffentliche Förderung gibt es noch? Für zinsgünstige Landesdarlehen gibt es drei Programme: das Sozial- und das Normalprogramm, worüber Stadt- und Kreisverwaltungen informieren, und das Ergänzungsprogramm, über das die Banken informieren. Entscheidend hierfür sind Einkommensgrenzen und Haushaltsgröße. Darlehen gibt es ab einem Prozent Zinsen.

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