Alternative für den Mittelstand

Trier · Mit einer UG & Co. KG können die gesellschafts- und steuerrechtlichen Vorzüge einer Personengesellschaft mit der beschränkten Haftung einer großen Kapitalgesellschaft vermischt werden - ohne großen Geldeinsatz.

(tol) Für die große Gruppe der mittelständischen Familienbetriebe ist die sogenannte GmbH & Co. KG sehr häufig die Rechtsform der Wahl. Der Grund: Sie vereint die Vorzüge einer Personengesellschaft - keine Belastung mit Körperschaftsteuer, Anrechnung der Gewerbesteuer, steueroptimale Gewinnaufteilung innerhalb der eigenen Familie - mit der beschränkten Haftung einer Kapitalgesellschaft. Diese Rechtsform-Vermischung ist aber auch mit der UG möglich - und sie erweist sich mit Blick auf die Kapitalaufbringung sogar als eine hervorragende Alternative zur klassischen GmbH & Co. KG. Denn bei letztgenannter liegt meist allerhand Geld nutzlos auf dem Kapitalkonto brach. Durch Gründung einer UG & Co. KG, bei der die haftende UG gerade so ausgestattet wird, dass sie ihre gründungsbedingten und administrativen Kosten decken kann, eröffnen sich nun völlig neue Perspektiven.

Laut Steuerberater Bernhard Munch, stellvertretender Vorsitzender der Trierer Bezirksgruppe im rheinland-pfälzischen Steuerberaterverband, kann die neue UG & Co. KG im Einzelfall eine attraktive Alternative zur GmbH & Co. KG darstellen: "Sie bietet alles, was auch die GmbH & Co. KG kann, ohne großes Stammkapital. Für Unternehmer kann es sich lohnen, darüber nachzudenken."

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