Ampel auf Grün

Berlin . (fie) Das schwarz-rote Bundeskabinett hat die vor allem vom Mittelstand geforderte Reform der betrieblichen Erbschaftssteuer beschlossen.

Damit soll die Unternehmensnachfolge in Zukunft finanziell deutlich erleichtert werden. Das Gesetz wird aller Voraussicht nach aber nicht bereits zum 1. Januar 2007 in Kraft sein. Bundestag und Bundesrat werden das Gesetz wohl erst Anfang kommenden Jahres beschließen. Die Länderfinanzminister wollen ein Urteil des Verfassungsgerichts abwarten, um etwaige Vorgaben noch in das Gesetz einarbeiten zu können. In Karlsruhe ist eine Klage anhängig, wie unterschiedliche Vermögensformen im Erbschaftsfall korrekt zu bewerten sind. Auch die SPD-Bundestagsfraktion will aus diesem Grund den Richterspruch abwarten. ,,Peer Steinbrück hat getan, was er konnte", sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministers. Jetzt seien vor allem die Länder gefordert. Das ,,Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge" führt zu staatlichen Mindereinnahmen von rund 450 Millionen Euro jährlich. Da die Erbschaftssteuer eine Ländersteuer ist, müssen die Bundesländer die Mindereinnahmen verkraften. Sie erhoffen sich, dass das Karlsruher Urteil zur Neubewertung von Betriebsvermögen, Immobilien oder land- und forstwirtschaftlichem Vermögen auch einen Teil der Steuerausfälle kompensiert. Die Richter des Bundesfinanzhofes hatten bereits 2002 bemängelt, dass Vermögen unterschiedlich bewertet wird. Bei Bargeld, Sparguthaben oder Aktien wird im Gegensatz zum Immobilien- oder Betriebsvermögen der volle Wert angesetzt. Die Richter des obersten deutschen Steuergerichts in München sahen darin einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot und überwiesen das Thema nach Karlsruhe. Barbara Hendricks, Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, erwartet, dass das Gesamtverfahren im ersten Quartal 2007 abgeschlossen sein wird. Auch wenn es bis Ende 2006 nicht gelingen sollte, die Gesetzgebung abzuschließen, sollen Erben rückwirkend zum 1. Januar 2007 von der Reform profitieren können. Der Erbe und Steuerpflichtige müsse dazu nur einen Antrag stellen, hieß es im Finanzministerium. Nach einer Beispielrechnung muss der Erbe eines Unternehmens mit einem Betriebsvermögen von 941 000 Euro heute 30 360 Euro Erbschaftssteuer zahlen. Nach der Reform kann der Erbe die Firma ganz ohne Belastung fortführen. Voraussetzung dafür ist, dass er sie über zehn Jahre ,,in vergleichbarem wirtschaftlichem Umfang" fortführt. Als Orientierungsgröße gelten Anzahl der Arbeitnehmer, Umsatz, Auftragsvolumen und Betriebsvermögen. In jedem Jahr des Fortbestandes erlässt ihm der Fiskus zehn Prozent seiner Steuerschuld. Nach zehn Jahren wäre somit die Erbschafts- oder Schenkungssteuer entfallen. Weicht der Betrieb jedoch von den Vorgaben ab, muss er die Steuern zahlen. Freigrenze liegt bei 100 000 Euro

Mit einer Freigrenze von 100 000 Euro will die Koalition zudem sicherstellen, dass das Vererben kleiner Betriebe aus Handel, Handwerk oder Landwirtschaft steuerlich von vorneherein nicht belastet wird. Laut Wirtschaftsministerium stehen jedes Jahr über 70 000 Betriebe zur Übernahme an. Darin sind rund 700 000 Mitarbeiter beschäftigt. Etwa 44 Prozent der Unternehmen werden von Familienangehörigen weitergeführt. Zur Zahlung der Erbschaftssteuer würden heute oftmals Geldmittel aus dem Unternehmen entnommen. Dies schmälere die Kapitalbasis gerade in der schwierigen Zeit des Übergangs. In der Konsequenz klagen viele Unternehmen darüber, keinen Nachfolger zu finden. BDI-Präsident Jürgen Thumann sagte gestern: ,,Die Ampel wurde auf Grün gestellt. Jetzt darf die Mehrheit der Bundesländer nicht wieder auf Rot schalten und damit den Mittelstand und die Familienunternehmen ausbremsen."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort