An manchen Orten sind Windräder bald tabu

Trier · Was sind historische Kulturlandschaften? Darüber debattierten Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaft in ihrer jüngsten Sitzung in Trier. Das Land will diese Gebiete von Windrädern frei halten.

Trier. "Historische Kulturlandschaften sind Ausdruck des Mensch-/Naturverhältnisses einer bestimmten (Zeit- und Stil-) Epoche." So lautet die rechtliche Definition des Begriffs "historische Kulturlandschaft". Was sich aber genau hinter der schwammigen Formulierung verbirgt, was genau eine solche Kulturlandschaft ist, ist nicht genau festgelegt. Und genau das macht derzeit den Mitgliedern der für die Raumplanung zuständigen Regionalen Planungsgemeinschaft Trier, in der Kommunen und Unternehmen vertreten sind, zu schaffen. Denn kaum hatte die Gemeinschaft Ende September beschlossen, wie sie die neuen Vorgaben des Landes zum Bau neuer Windkraftanlagen umsetzen will, kamen aus Mainz "völlig überraschend", wie der Chef der Planungsgemeinschaft Roland Wernig sagt, die Vorgaben, dass Kulturlandschaften "aufgrund ihrer besonderen, herausragenden Bedeutung" geschützt werden sollen.
"Deshalb sind innerhalb dieser Kulturlandschaftsräume Gebiete aufgrund der dort vorhandenen besonderen Landschaftsästhetik, ihrer Bedeutung für die Erholung und den Tourismus von der Windenergienutzung frei zu halten", heißt es in der am 25. September von der Landesregierung beschlossenen Neufassung des vierten Landesentwicklungsplans (Lep IV). Einen Tag nach dieser Neufassung verabschiedete die Planungsgemeinschaft ihre Stellungnahme zum bis dahin bekannten Entwurf des Lep IV - ohne etwas von der "neuen Hürde", wie Wernig die Ergänzung in der jüngsten Sitzung der Planungsgemeinschaft bezeichnete, zu wissen. Man habe keine Ahnung, was das Land genau mit historischen Kulturlandschaften meine und welche Gebiete in der Region dazu gehören, sagte Wernig. "Es kann nicht drum gehen, jedes Wegkreuz und jede Kapelle zu erfassen", so der oberste Regionalplaner der Region.
Sechs Kilometer Abstand


Im Entwurf vom Lep IV ist die Rede von 500 Burgen und Schlössern, Kirchen sowie Bauern- und Winzerhöfen, die zu diesen Kulturlandschaften gehörten. Ausdrücklich genannt sind die Flusstäler von Mosel, Saar, Sauer und Our sowie die Mittelgebirge Moselhunsrück und Vulkaneifel. Bis zu sechs Kilometer Entfernung von Orten und Burgen in solchen Kulturlandschaften sollen Windräder tabu sein.
Darüber hatte sich kürzlich bereits im Kreis Bernkastel-Wittlich eine heftige Diskussion entwickelt. Vor allem weil sich in einigen Orten, die zu den Kulturlandschaften gehören, bereits Windräder drehen. Auch die Frage, was mit Anlagen ist, die zwar den vorgegebenen Abstand etwa zur Burg Landshut in Bernkastel einhalten, aber wegen ihrer Höhe trotzdem den Blick zur Burg beeinträchtigten, wurde gestellt. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf, Otto-Maria Bastgen, fordert, dass solche Anlagen nicht nur von der Mosel aus nicht zu sehen sind, sondern auch von direkt angrenzenden Höhen. Unklarheit herrscht in Manderscheid. Teile der Verbandsgemeinde gehören zur Vulkaneifel, die laut Lep zur Kulturlandschaft gehörten. Dort liegen aber bereits konkrete Pläne für Windkraftanlagen vor.
Genau wie in anderen Gebieten, wo man mit Planungen schon weit vorangeschritten sei, wie Wernig bei der Sitzung der Planungsgemeinschaft sagte. "Wir müssen endlich wissen, wo wir dran sind. Die Kommunen brauchen Klarheit", fasste der Ortsbürgermeister der Saargau-Gemeinde Fisch (Trier-Saarburg), Dieter Schmitt, die Verunsicherung der Gemeinden zusammen.
Den Naturschutzverbänden gehen die im Lep genannten Kulturlandschaften nicht weit genug. Der Naturschutzbund Nabu will nicht nur wie vorgesehen das rechte Moselufer von Windrädern frei halten, sondern auch das linke. Und in der Vulkaneifel dürften nicht nur die Eifelmaare zu den Tabuzonen gehören, sondern die komplette Vulkaneifel.
Das Land hat den Schwarzen Peter an die einzelnen Planungsgemeinschaften gegeben. Sie müssen nun konkret die Gebiete nennen, die zu den Kulturlandschaften gehören.Extra

Die Moselschleusen waren erneut Thema in der Sitzung der Regionalen Planungsgemeinschaft. Nachdem das Gremium Ende September bereits in einer Resolution den "unverzüglichen Weiterbau" der Schleusen vom zuständigen Bundesverkehrsministerium gefordert hatte, liegt von dort nun eine Reaktion vor. Darin heißt es, dass der weitere Ausbau der Schleusen "vorrangig" unterstützt werde. Allerdings bedürfe es dafür einer "Verbesserung der haushälterischen Grundlagen". Um den Ausbau der Moselschleusen gab es zuletzt Verwirrung. Das Bundesverkehrsministerium teilte zunächst mit, dass der Bau der zweiten Schleusenkammer in Trier zurückgestellt sei. Ursprünglich sollte diese bis 2030 fertig sein. Danach hieß es aus Berlin, der Schleusenbau sei "prioritär zu realisieren". Was das genau bedeutet, blieb aber unklar. Die Planungsgemeinschaft hofft, dass durch die kürzlich beschlossene Aufstockung des Verkehrswege-Etats um 750 Millionen Euro auch wieder Geld für den Ausbau der Moselschleusen da ist und damit die begonnenen Arbeiten in Trier fortgesetzt werden können. Eine definitive Aussage zur Verwendung des Geldes gebe es aber noch nicht, hieß es bei der Sitzung. wieExtra

In der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (Lep) IV wird unter anderem geregelt, wie die Windkraft ausgebaut werden soll. Die Landesregierung plant, die Stromerzeugung aus Windkraft bis 2020 zu verfünffachen. Im Entwurf zum Lep IV sind Tabuzonen für solche Anlagen genannt. Unter anderem historische Kulturlandschaften. Konkret für die Region aufgeführt ist das Moseltal und die Vulkaneifel. Welche Gebiete genau zu den Tabuzonen gehören sollen, müssen die Regionalen Planungsgemeinschaften festlegen. wie

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort