Apotheken-Urteil: Beanstandete Automaten werden in Eifel gebaut

Obwohl das Bundesverwaltungsgericht den Verkauf von Medikamenten an Automaten verboten hat, will der Hersteller, die Firma Rowa aus Kelberg (Vulkaneifelkreis), die Geräte weiter produzieren.

Kelberg/Leipzig. (wie) Das Urteil ist eindeutig: Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen in Deutschland nur persönlich von einem Apotheker verkauft werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig untersagte die Abgabe von Arzneimitteln über einen Automaten (der TV berichtete). Hergestellt werden diese von dem in Kelberg ansässigen Unternehmen Rowa. Derzeit sind nach Unternehmensangaben deutschlandweit 32 solcher Automaten in Betrieb. Außerhalb der Apothekenöffnungszeiten ist ein Patient über ein Bildschirmtelefon im Automaten mit einem Apotheker in einem Service-Center des Kelberger Unternehmens verbunden. Dieser soll das Rezept prüfen und die Ausgabe des Medikaments über den Automaten freigeben. Dieses Verfahren, so das Bundesverwaltungsgericht, widerspreche den gesetzlichen Vorgaben. Ein Apotheker müsse ein Rezept persönlich unterschreiben. Vor einem Jahr hatte bereits das Oberverwaltungsgericht in Koblenz die Apothekenautomaten mit der gleichen Begründung für unzulässig erklärt. Der Arzneimittelschutz sei nicht gewährleistet.

Man werde prüfen, wie man die Dokumentationspflicht an den Automaten umsetzen kann, sagte Rowa-Geschäftsführer Christian Klas gestern. Unabhängig von der Rechtslage in Deutschland werde Rowa weiter die Automaten produzieren. Klas rechnet mit einem wachsenden Markt dafür im Ausland. Das 1997 gegründete Unternehmen beschäftigt in seinem Stammsitz in Kelberg rund 300 Mitarbeiter. Kerngeschäft ist die Produktion von automatischen Warenlagern für Apotheken.

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