Sicherheit Damit der Beruf nicht krank macht

Trier · Arbeitssicherheit ist für viele Unternehmen eine große Herausforderung. Doch Unterstützung gibt es von der gesetzlichen Unfallversicherung, wie ein Beispiel der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zeigt.

 Klären vor Ort, hier bei ihrem Besuch in Trier, über Arbeitssicherheit auf: Nikolai Isaak, Martin Jilko und Theodor Weber (von links).

Klären vor Ort, hier bei ihrem Besuch in Trier, über Arbeitssicherheit auf: Nikolai Isaak, Martin Jilko und Theodor Weber (von links).

Foto: TV/Heribert Waschbüsch

Der Schulungswagen ist nicht zu übersehen: 17 Meter lang, vier Meter hoch und eine Standbreite von sechs Metern. „Ihre Sicherheit ist unser Ziel“ steht auf der Seitenfläche. Der LKW ist einer von drei Schulungswagen, die die BG ETEM bundesweit im Einsatz hat. Das Ziel ist, Arbeitssicherheit in die Betriebe tragen. In dem Schulungswagen finden rund 30 Interessierte Platz, um sich in Sachen Hand und Hautschutz, Lärm, Transport- und Verkehrssicherheit, Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinenschutz,Transport und Verkehrssicherheit oder Brand- und Explosionsschutz schulen zu lassen.

„Wir bieten die Schulungen je nach dem Bedarf der Unternehmen an, die wir betreuen“, erklärt Martin Jilko, Aufsichtsperson und Referent bei den Schulungseinsätzen. Die Berufsgenossenschaft betreut bundesweit rund 210 00 Unternehmen mit etwa vier Millionen Beschäftigten aus den Branchen Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse. Jedes Mitglied kann den Schulungswagen kostenlos fürs eigene Unternehmen anfordern, doch auf ein Jahr hinaus ist das Gefährt bereits ausgebucht. „Die Vorteile des Schulungswagens ist die Einsetzbarkeit am Unternehmen“, erklärt Nikolai Isaak, Fahrer und Referent, des BG-Trucks. Im vergangenen Jahr war er mit dem 1,3 Millionen-Euro teuren LKW an 135 Tagen im Schulungseinsatz. Rund 7500 Teilnehmer haben davon profitiert.

Für die Referenten gibt es dabei einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten. Martin Jilko steigt immer mit Grundsätzlichem ein. „Was ist überhaupt durch die BG versichert? Die meisten Beschäftigten wissen das gar nicht.“ Ein Überblick aus dem Schulungsprogramm:

Wer ist überhaupt versichert?

Beschäftigte sind ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens und unabhängig davon, ob es sich um eine ständige oder nur vorübergehende Tätigkeit handelt, versichert. Auch wer ein Praktikum absolviert oder geringfügig beschäftigt ist, steht unter Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Tag der Tätigkeit.


Unternehmer und Selbstständige
können sich freiwillig gegen Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten versichern. Für sie beginnt der Versicherungsschutz erst nach ihrer Anmeldung. Für Unternehmerinnen und Unternehmer der Bereiche Druck und Papierverarbeitung sowie Textil und Bekleidung besteht bei der BG ETEM eine Pflichtversicherung.

Personen, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind,
jedoch im Auftrag oder mit Zustimmung der Geschäftsleitung sich auf der Unternehmensstätte aufhalten, sind während des Aufenthalts auf der Unternehmensstätte beitragsfrei versichert, soweit sie nicht schon nach anderen Vorschriften versichert sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für Kunden und Kundinnen während des Aufenthalts in öffentlich zugänglichen Ladenlokalen oder ähnlichen Räumen, in denen das Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen entgeltlich oder unentgeltlich anbietet. Der Versicherungsschutz schließt nicht die Wege zur und von der Unternehmensstätte ein.


Was ist versichert?

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit oder auf Dienstwegen – also alle mit der Arbeit verbundenen Fahrten, Flüge und Gänge – erleiden. Der Gesundheitsschaden muss direkte Folge des Unfalls sein. Die Berufsgenossenschaften decken aber nur Risiken ab, die in einem inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Nicht versichert sind deshalb Tätigkeiten, die nicht dem Unternehmen, sondern privaten Zwecken dienen, zum Beispiel Essen und Trinken, Schlafen, Einkaufen, Spazierengehen.


Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Der Gesundheitsschaden muss direkte Folge des Unfalls sein. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden: um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen, bei Fahrgemeinschaften, bei Umleitungen oder weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.


Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen die Betroffenen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Diese Erkrankungen sind in einer Berufskrankheiten-Liste aufgeführt, die von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Auch Erkrankungen, die noch nicht in der Liste genannt sind, können im Einzelfall anerkannt werden, wenn nach neueren Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen erfüllt sind. Zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen die Lärmschwerhörigkeit, Hauterkrankungen und Erkrankungen der Atemwege.

Das ist nicht immer leicht nachzuvollziehen. Ein Beispiel, dass Referent Jilko immer wieder bei Veranstaltungen anführt, sind Erkrankungen durch Lärm. „Jemand, der in einem Büro arbeitet und gesundheitliche Schäden durch zu hohen Lärm erfährt, da sind die Ursachen eher im persönlichen Umfeld zu suchen.“ Zu lautes Musikhören, Kopfhörer auf voller Lautstärke oder andere Einflüsse könnten die Ursachen sein. Anders sieht es aus, wenn jemand an einer lauten Maschine oder in einem lauten Umfeld arbeitet. „Dies kann zu einer Lärmschwerhörigkeit führen und wird auf jeden Fall von der Berufsgenossenschaft überprüft.“

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