Billiglöhne für den Staat teuer

erlin · Viele Geringverdiener in Deutschland können offenbar die besonders in Ballungszentren steigenden Mieten nicht mehr bezahlen und sind deshalb zusätzlich auf Hartz IV angewiesen. Der DGB beklagt diese Entwicklung.

Berlin. Allein die sozialversicherungspflichtigen Niedriglöhner, deren Einkünfte aufgestockt werden müssen, kosteten Bund und Kommunen im Jahr 2012 rund 3,9 Milliarden Euro. Davon entfielen 58 Prozent auf die Kosten der Unterkunft. Das geht aus einer Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor, die unserer Zeitung vorliegt.
Nach den letzten verfügbaren Daten wurden Mitte 2013 rund 586 000 Beschäftigte mit einem sozialversicherungspflichtigen Job gezählt, die weniger als das Existenzminimum verdienten. Darunter waren gut 218 000 Vollzeitarbeiter.
Zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beziehungsweise den ihrer Familien haben sie ein Recht auf aufstockende Leistungen vom Staat. Allein für die Vollzeitbeschäftigten summierte sich diese Unterstützung im Jahr 2012 auf rund 1,8 Milliarden Euro.
Der DGB-Studie zufolge sind versicherungspflichtige Erwerbspersonen mit geringen Einkünften häufig deshalb auf zusätzliche Hilfe angewiesen, weil ihr Lohn nicht ausreicht, um die Miete zu begleichen. Von den insgesamt 3,9 Milliarden Euro, die der Staat für sie 2012 aufwendete, entfielen 2,25 Milliarden auf die Kosten der Unterkunft. Da die Kommunen zu mehr als zwei Drittel dafür gerade stehen müssten, seien sie hier auch besonders stark belastet, erläuterte der Arbeitmarktexperte beim DGB, Wilhelm Adamy, im Gespräch mit unserer Zeitung.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird das Erwerbseinkommen von Aufstockern vorrangig auf die vom Bund finanzierten Hartz-IV-Regelsätze, also die unmittelbare Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet. Erst wenn der eigene Verdienst darüber hinausgeht, der Bund also nicht mehr finanziell einspringen muss, erfolgt eine Anrechnung auf die Mietkosten. "Das erzielte Erwerbseinkommen entlastet also vorrangig den Bund, während die Kommunen so lange finanziell verantwortlich bleiben, bis keine aufstockenden Leistungen mehr für Beschäftigte gezahlt werden müssen", erklärte Adamy. Die Ballungsräume seien davon besonders stark betroffen. Nach den Berechungen des DGB belaufen sich die Kosten der Unterkunft für sozialversicherte Beschäftigte allein in den Großstädten auf etwa eine Milliarde Euro im Jahr. Am Ende sei Hartz IV also nicht nur ein Sicherungssystem für Erwerbslose, sondern "in relativ hohem Maße" auch für Niedrigverdiener, heißt es in der Studie.
Mindestlohn hilft


Durch den geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro können die staatlichen Hartz-IV-Leistungen nach Überzeugung Adamys "deutlich reduziert" werden. Positiv zu berücksichtigen seien auch damit verbundene Mehreinnahmen bei Steuern und Sozialbeiträgen.
Der DGB-Experte räumte allerdings ein, dass nicht nur Verdienste unterhalb des Mindestlohns zu Hartz-IV-Bedürftigkeit führen. "Wer zum Beispiel in München wegen des hohen Mietniveaus auf zusätzliche Hilfe angewiesen ist, dürfte bereits 8,50 Euro in der Stunde verdienen", so Adamy. Neben dem jeweiligen Mietniveau hänge das Armutsrisiko auch von der Familiengröße ab. Denn je mehr Personen in einem Niedrigverdiener-Haushalt lebten, desto größer sei auch das Verarmungsrisiko.
Um hier Abhilfe zu schaffen, schlägt der DGB einen Ausbau des Kinderzuschlags und des Wohngeldes vor.
"Diese Hartz IV vorgelagerten Sozialsysteme setzen zielgenau bei jenen Beschäftigungsgruppen an, die in Regionen mit überdurchschnittlichem Mietniveau leben beziehungsweise zwar die eigene Existenz durch Arbeit sichern können, bisher aber durch die Kinder hilfebedürftig werden", heißt es in der Untersuchung.

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