Corona-Krise Teil-Lockdown zehrt an der Substanz der Firmen

Trier · Auf die steigenden Corona-Zahlen hat die Politik mit einem Teil-Lockdown reagiert. Die Auswirkungen machen sich in der Wirtschaft schnell bemerkbar.

 Die Restaurants und Cafés in den Städten sind zu. Das hält viele Kunden von einem gemütlichen Einkaufsbummel ab. Darunter leidet auch der stationäre Einzelhandel.

Die Restaurants und Cafés in den Städten sind zu. Das hält viele Kunden von einem gemütlichen Einkaufsbummel ab. Darunter leidet auch der stationäre Einzelhandel.

Foto: TV/Heribert Waschbüsch

Die Signale aus der regionalen Wirtschaft sind eindeutig. Der jüngste Teil-Lockdown zeigt schnell wirtschaftliche Auswirkungen bei den Betrieben. In einer Blitzumfrage hat die Industrie- und Handelskammer Trier (IHK) die Stimmung unter den heimischen Unternehmen nachgefragt.

„Wegen des November-Lockdowns befindet sich jedes fünfte der 152 Unternehmen, die sich an unserer aktuellen Corona-Blitzumfrage beteiligt haben, in einem weitgehenden oder kompletten Geschäftsstillstand – davon 60 Prozent wegen staatlicher Schließungsanordnung“, sagt der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier, Jan Glockauer. Damit steht die Region Trier bei weitem nicht allein. Vor allem die Innenstädte leiden wirtschaftlich unter den Beschränkungen. Die innerstädtischen Einzelhändler beklagen in der ersten November-Woche einen massiven Rückgang der Kundenzahlen und deutlich sinkende Umsätze. Dies teilt der Handelsverband Region Trier mit Blick auf die Auswertung seines  Gesamtverbands mit. Dies belege eine aktuelle Trendumfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE) unter mehr als 500 Handelsunternehmen. Der HDE appelliere deshalb dringend an die Bundesregierung, auch Einzelhändler in ihr Nothilfeprogramm aufzunehmen und die Hürden für Überbrückungshilfen zu senken. „Ohne staatliche Nothilfen werden viele mittelständische Innenstadthändler diesen November wirtschaftlich nicht überleben können“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die HDE-Trend-Umfrage zeige, dass die befragten Innenstadthändler in der ersten Novemberwoche im Durchschnitt Umsatzausfälle von mehr als einem Drittel verzeichne. Bei den Kundenzahlen sähen die Unternehmen im Durchschnitt einen Rückgang von mehr als 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Am schlimmsten träfe es dabei derzeit die Bekleidungs- und die Schuhhändler. Der Blick in die Region bestätigt dies: Laut IHK-Chefvolkswirt Matthias Schmitt sind die Umsatzrückgänge erwartungsgemäß im Gastgewerbe sowie in der Reise- und Kreativwirtschaft am höchsten. Auch der innerstädtische Handel leide erheblich unter dem Rückgang der Kundenfrequenz in den Fußgängerzonen. In der Industrie und im Großhandel rechneten aber immerhin rund 30 Prozent der Befragten mit Erlöszuwächsen. „Die regionale Wirtschaft ist nicht nur von den Betriebsschließungen in etlichen Branchen hart getroffen, sondern viele Firmen leiden auch unter einer generell sinkenden Nachfrage, Mitarbeiter-Ausfällen oder Auftragsstornierungen. Andere berichten von Zulieferproblemen und gestörten Absatzwegen“, ergänzt Schmitt.

Novemberhilfen für Bäcker: Ein Lichtblick gibt es für das regionale Handwerk. Bis zu 75 Prozent der gastronomischen Umsätze der Cafés werden im Rahmen der Novemberhilfen von der Bundesregierung erstattet. Dies teilen Raimund Licht, Obermeister der Bäcker-Innung Mosel-Eifel-Hunsrück-Region und Dirk Kleis, Geschäftsführer der Innung mit. Gemeinsam mit dem  Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks und dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hätten sie sich vehement für ihre Mitglieder beim Thema Novemberhilfen eingesetzt. 

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) habe nun mitgeteilt, dass Bäckerei- und Konditorei-Cafés wie Restaurants zu behandeln seien und unabhängig von dem bisherigen Gastronomieanteil unter die Novemberhilfe fallen, erklärt Obermeister Licht. Erstattet würden grundsätzlich 75 Prozent des Umsatzes, der im November 2019 mit der Vor-Ort-Gastronomie gemacht wurde.

Maßgeblich sei der Umsatz, der mit 19 Prozent Mehrwertsteuer berechnet wurde. Somit sei auch die Ermittlung des Umsatzanteils relativ einfach. Die Thekenumsätze zu sieben Prozent Mehrwertsteuer werden nicht abgezogen. Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden – zum Beispiel  Kurzarbeitergeld –  würden angerechnet. Anträge können ab dem 23. November über eine spezielle Internetseite des BMWi gestellt werden: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über einen prüfenden Dritten, also einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte.

Ab Ende November werden zunächst Abschlagszahlungen geleistet. Die endgültige Novemberhilfe dürfte allerdings frühesten im Dezember gezahlt werden.

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