Bundesrichter bestätigen Meisterpflicht in 41 Branchen

Leipzig/Trier · Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Meisterpflicht im Handwerk für sogenannte gefahrengeneigte Berufe bestätigt. Darunter fallen etwa Friseure und Dachdecker. Aus beiden Branchen haben Vertreter geklagt und wollten so erreichen, dass sie auch ohne Meisterbrief einen Betrieb führen dürfen.

Leipzig/Trier. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klagen einer Friseuse und eines Dachdeckers ab, die sich ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig machen wollten. Die Anforderungen der deutschen Handwerksordnung, wonach für eine Selbstständigkeit entweder ein Meisterbrief oder eine sechsjährige Berufserfahrung als "Altgeselle" notwendig sind, seien verhältnismäßig, entschied der 8. Senat des obersten deutschen Verwaltungsgerichts. Die Handwerker würden nicht in ihrer Berufsfreiheit verletzt. Sie würden auch nicht gegenüber EU-Ausländern benachteiligt. Damit besteht die Meisterpflicht in insgesamt 41 "gefahrengeneigten" Branchen fort.
Dazu zählen Gerüstbauer, Maurer, Fleischer und eben auch Dachdecker und Friseure. Früher war der sogenannte große Befähigungsnachweis in 98 Branchen zur Firmenführung erforderlich. Die gesetzliche Zugangsbeschränkung zu diesen Berufen sei "geeignet und erforderlich, Dritte vor Gefahren zu schützen", die mit der Ausübung dieser Handwerke verbunden seien, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. (Az.: BVerwG 8 C 8.10 und 8 C 9.10 - Urteile vom 31. August 2011).
Bei der Handwerkskammer in Trier (HWK) sehen die Verantwortlichen den Richterspruch als richtungweisend an. "Zunächst einmal sehen wir dieses Urteil positiv", sagt HWK-Geschäftsführer Günter Behr dem TV auf Anfrage. Mit der Änderung der Handwerksordnung 2003 seien zahlreiche Ausnahmen zugelassen worden. Nach Schätzungen der Kammer arbeiten derzeit rund 5000 Meister im regionalen Handwerk. Viele von ihnen führen ein Unternehmen, einige sind aber auch als Meister angestellt. "Zudem arbeiten sicher noch Hunderte Meister in Branchen, die nicht zum Handwerk gehören", sagt Günter Behr. Im Handwerk ausgebildete Fachkräfte seien in der Wirtschaft gefragt.
Unter den rund 7000 Handwerksunternehmen in der Region Trier mit ihren 40 000 Mitarbeitern gibt es ein deutliches Ungleichgewicht. Etwa 4830 Betriebe gehören zur sogenannten Anlage A, sind also Firmen, die nur von einem Meister oder einem Altgesellen mit entsprechender Erfahrung geführt werden dürfen. In der Anlage B1 sind jene 57 Branchen aufgeführt, die früher unter die Meisterpflicht fielen, seit 2003 aber jedem Interessierten offenstehen. Nach HWK-Angaben gibt es hier knapp 1000 Betriebe, die in der Handwerksrolle eingetragen sind. Komplettiert wird das Feld der Unternehmen, durch knapp 100 sogenannte Anlage-B2-Firmen. "Das sind handwerksähnliche Berufe", erklärt Behr, wie etwa Hausmeisterdienste. "Die Meisterbetriebe haben mehr Mitarbeiter und bilden aus", sagt Behr.
Ausländische Firmen, die sich ohne Meisterbrief in der Region niedergelassen hätten und in den 41 Meisterberufen tätig seien, gebe es so gut wie nicht. hw/dpa

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