Der Fonds und die Krankenkassen

Die meisten gesetzlich Krankenversicherten müssen ab Januar tiefer in die Tasche greifen. Der Beitrag steigt einheitlich auf 15,5 Prozent. Bislang konnte jede Kasse ihren Beitrag selbst festlegen. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds ist die Beitragsfestlegung jetzt Sache der Bundesregierung.

Berlin. (vet) Privatversicherte fallen nicht unter den Einheitssatz. Aber auch für sie gelten im Rahmen der Gesundheitsreform ab 2009 wichtige Änderungen.

Wie funktioniert der Fonds?

Ab Januar fließen alle Beitragseinnahmen sowie Steuerzuschüsse in einen zentralen Geldtopf. Von dort erhält jede Kasse für ihre Versicherten eine Zuweisung, die sich auch an deren Krankheitszustand orientiert.

Was passiert, wenn das Geld nicht reicht?

Kommt eine Kasse nicht mit den Zuweisungen aus, darf sie einen Zusatzbeitrag erheben, der nur von den Versicherten zu zahlen ist. Er beträgt maximal ein Prozent vom Bruttoeinkommen. Bis acht Euro spielt das Einkommen keine Rolle.

Wie kann man eine Kasse wechseln?

Auch künftig gilt: Wer mindestens 18 Monate lang bei einer Kasse versichert war, kann zu einer anderen wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate. Erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag, erlischt die 18-monatige Bindungsfrist. Die Kasse muss darüber so zeitnah informieren, dass ein Kassenwechsel möglich ist, ohne dass der Zusatzbeitrag fällig wird.

Bleiben Familienangehörige mitversichert?

Ja. Die Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern ist auch künftig gewährleistet. Auch ein eventuell anfallender Zusatzbeitrag muss nicht von ihnen gezahlt werden.

Was gilt für finanzschwache Personen?

Sozialhilfeempfänger, Grundsicherungsbezieher und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe erhalten, brauchen den Zusatzbeitrag nicht selbst zu bezahlen. Dafür kommt das Grundsicherungs- oder Sozialamt auf. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II wird der Zusatzbeitrag in Härtefällen von der Arbeitsagentur übernommen.

Ist Einheitsbeitrag gleich Einheitsleistung?

Nicht unbedingt. Die Basisleistungen der Kassen sind schon heute nahezu identisch. Um im Wettbewerb zu bestehen, dürften die Kassen aber künftig mehr Zusatzleistungen anbieten. Möglich sind auch Bonusprogramme, die vor allem für junge und gesunde Versicherte interessant sind.

Was ändert sich für Selbstständige?

Wer als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert ist, hat ab Januar mit dem ermäßigten Einheitsbeitrag von 14 Prozent keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Soll die Leistung fortbestehen, müssen Betroffene künftig einen gesonderten Wahltarif bei ihrer Kasse oder eine private Kranken-Tagegeldversicherung abschließen. Mit einem Wahltarif bindet sich der Versicherte allerdings drei Jahre lang an seine Kasse.

Muss jeder eine Versicherung haben?

Ja. Die Versicherungspflicht gilt ab Januar auch für Privatpatienten. Wer dann keinen Versicherungsschutz nachweisen kann, muss mit empfindlichen Strafzahlungen rechnen. Für einen Mindestversicherungsschutz müssen die Privatkassen deshalb ab Januar einen einheitlichen Basistarif anbieten.

Was ist das Besondere am Basistarif?

Der Basistarif widerspricht dem bisherigen Geschäftsmodell der Privatkassen. Versicherte dürfen in diesem Tarif nicht abgewiesen werden. Es dürfen auch keine Zuschläge wegen erhöhter Gesundheitsrisiken erhoben werden. Die Leistungen im Basistarif müssen mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Auch darf der Basistarif nicht teurer sein. Für 2009 liegt der Beitrag bei maximal rund 570 Euro im Monat.

Gibt es Härtefall-Regelungen?

Ja. Ist auch der Basistarif zu teuer, weil Betroffene durch die Zahlung hilfebedürftig würden, wird der Beitrag um die Hälfte reduziert. Wer auch dafür nicht genug Geld aufbringen kann, bekommt einen Zuschuss zu seinem Beitrag vom Sozialamt oder Grundsicherungsträger.

Profitieren Altversicherte vom Basistarif?

Das ist möglich. Diejenigen, die bereits privat krankenversichert sind, können vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln. Wer 55 Jahre und älter ist oder eine Rente bezieht, kann darüber hinaus jederzeit in den Basistarif seines bisherigen Anbieters wechseln. Gleiches gilt für Versicherte, die nachweislich den Beitrag nicht mehr aufbringen können.

Lohnt sich der Basistarif auch für gesetzlich Versicherte?

Auch das ist möglich. Wer sich als freiwillig gesetzlich Versicherter für den Basistarif interessiert, kann bis zum 30. Juni 2009 dorthin wechseln.

Wer zum Beispiel schon länger in eine Privatkasse wollte, aber wegen seiner Vorerkrankungen von den hohen Beiträgen abgeschreckt wurde, käme so zum Ziel.

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