Der gute Wille ist da

TRIER/COTTBUS. Die Bundesregierung hat der Schwarzarbeit den Kampf angesagt. Allerdings nicht nur der illegalen Beschäftigung im großen Rahmen auf Baustellen und bei Speditionen, sondern auch in Privathaushalten. Die Diskussion über härtere Strafen für private Arbeitgeber, die ihre Putzfrau nicht anmelden, beschert der zuständigen Mini-Job-Zentrale tausende Anrufer und frustrierte Kunden.

"Putzfrauen-Polizei", "Baby-Sitter als Schwarzarbeiter", "Kriminelle im Wohnzimmer" - seit Finanzminister Hans Eichel der illegalen Beschäftigung den Kampf angesagt hat, ist die Verunsicherung groß. Jeder, der eine Haushaltshilfe beschäftigt hat oder hin und wieder mal die Tochter der Nachbarn als Babysitterin engagiert, hat Angst, dass er sich strafbar macht, wenn er die Putzfrau oder die Kinder-Aufpasserin nicht ordnungsgemäß anmeldet, wenn sie also ohne Steuerkarte arbeitet. Jüngst ergab eine aktuelle Allensbach-Umfrage, dass lediglich zehn Prozent der Bevölkerung fordern, Haushalte die eine private Putzhilfe schwarz beschäftigt, härter als bisher zu bestrafen. Zwar ist die Putzfrauen-Polizei mit Kontrollen in Privatwohnungen inzwischen vom Tisch, doch hat die Diskussion dazu geführt, dass fast alle Putzfrauen, die in deutschen Haushalten für Sauberkeit sorgen, sich bei der Bochumer Bundesknappschaft beziehungsweise der Mini-Job-Zentraleanmelden. Zumindest haben die privaten Arbeitgeber den guten Willen bewiesen und wollten es. Denn seit in Berlin darüber diskutiert wurde, Haushaltshilfen und nachbarschaftliche Hilfen mit der Schwarzarbeit und organisierten, illegalen Beschäftigung gleichzusetzen und quasi zu kriminalisieren, rappelten in der Mini-Job-Zentrale unaufhörlich die Telefone. Bis zu 30 000 ängstliche Anrufer melden sich täglich im Service-Center in Cottbus. Allein im Januar, als die Debatte losging, gab es 450 000 Anrufe. Fast alle wollen wissen, ob sie sich strafbar machen, wenn sie weiter schwarz putzen lassen. Vielen wollen ihre "Perle" auch gleich anmelden. Unter den Anrufern sind auch viele Haushaltshilfen. Sie haben Angst, dass sie sich strafbar machen, wenn sie ihren Mini-Job nicht anmelden. Was übrigens nicht der Fall ist. Der Arbeitgeber muss die Anmeldung bei der Mini-Job-Zentrale übernehmen. Zumal einer Putzfrau, die noch eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, ihren Minijob weder versteuern noch Sozialversicherungsabgaben dafür zahlen muss. Doch die wenigsten kamen durch und erhielten die gewünschten Infos über die Mini-Jobs. TV -Leser berichteten, dass sie mehrere Minuten in einer Warteschleife hingen, ohne dass sie einen Ansprechpartner an die Strippe bekamen. Immerhin bekamen sie den Hinweis, dass sie auch ein Fax mit ihrem Anliegen schicken können - vorausgesetzt man verfügt über ein Faxgerät. Die Mini-Job-Zentrale verspricht: Ein Mitarbeiter ruft innerhalb von zwei Tagen zurück. Doch auch das scheint eher Wunschdenken zu sein, wie verschiedene Leser unserer Zeitung berichteten, die noch immer auf einen Rückruf warten. Wer kein Fax schicken kann, könne sich auch auf Internetseite www.minijob-zentrale.de informieren (falls man einen Computer hat), da gebe es ein Kontakt-Formular und ein Rückruf-Formular, mit dessen Hilfe verhinderte Anrufer ebenfalls um Rückruf bitten könnten, heißt es bei der überforderten Mini-Job-Zentrale. Immerhin erhalten die Mitarbeiter im März Verstärkung. 51 zusätzliche Kräfte werden eingestellt, um das immer noch hohe Anruferaufkommen halbwegs zu bewältigen. "Bis dahin empfehlen wir, zwischen sieben und acht Uhr oder zwischen 18 und 19 Uhr anzurufen, da rufen weniger Leute an", sagt Claudia Müller, Sprecherin der Bundesknappschaft. Fazit: Viele gutwillige Arbeitgeber von Haushaltshilfen wollen ihre Perlen aus der Schwarzarbeit heraus holen. Aber spätestens wenn sie zum wiederholten Male ein Besetztzeichen hören, geben sie ihren guten Willen auf.

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