Die Angst der Pendler

Rund 28 000 Menschen aus der Region Trier pendeln täglich nach Luxemburg. Für viele Arbeitnehmer ist der Job im Großherzogtum verlockend, weil bei geringeren Sozialabgaben viel mehr an Netto-Lohn ausgezahlt wird als in Deutschland. Doch wer seinen Job verliert, steht vor großen Problemen. Luxemburger die in Deutschland leben, können böse überrascht werden.

 In Luxemburg arbeiten, in Deutschland wohnen: Arbeitslosen Pendlern drohen böse Überraschungen. TV-Foto: Archiv/Fritz-Peter Linden

In Luxemburg arbeiten, in Deutschland wohnen: Arbeitslosen Pendlern drohen böse Überraschungen. TV-Foto: Archiv/Fritz-Peter Linden

Trier/Luxemburg. Die Wirtschaftskrise hat auch das Großherzogtum Luxemburg erreicht: Fast 11 511 Arbeitslose bedeuten eine Quote von fünf Prozent, und in rund 70 Betrieben sind etwa 7000 Menschen in Kurzarbeit. Bisher aber kann die Agentur für Arbeit in Trier noch keinen außergewöhnlichen Anstieg an arbeitslosen Pendlern registrieren. "Die Lage ist Gott sei Dank noch sehr ruhig", sagt der Pressesprecher der Agentur für Arbeit Trier, Hartmut Dörfler.

Wen es allerdings in der Krise trifft und wer in Luxemburg seinen Job verliert, der muss seine Ansprüche erheblich zurückschrauben. "Im Falle einer Arbeitslosigkeit ist für die Betreuung von Pendlern die Arbeitsverwaltung des Heimatortes zuständig", so Dörfler. "Das gilt nach dem sogenannten ‚Territorial-Prinzip' auch für ausgewanderte Luxemburger." Wer also sein Häuschen diesseits der Grenze gebaut hat und damit seinen Wohnsitz nach Deutschland verlagert hat, bekommt vom deutschen Staat Arbeitslosengeld - ob er Pendler oder eben pendelnder luxemburgischer Staatsangehöriger ist. Und für viele beginnt dann das große Erwachen.

Die deutsche Arbeitsverwaltung berechnet aus dem luxemburgischen Bruttoverdienst das Arbeitslosengeld. Zuerst werden 21 Prozent pauschal für Sozialversicherungsbeiträge abgezogen und dazu ein sogenanntes pauschaliertes Netto errechnet. Das Arbeitslosengeld beträgt dann etwa 60 bis 67 Prozent dieses Nettolohns. Das ist deutlich weniger, als wenn das Arbeitslosengeld vom luxemburgischen Netto ermittelt würde. "Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse drei, ein Kind, bekommt so von 3500 Euro Brutto ein Arbeitslosengeld von etwa 1550 Euro ausgezahlt", rechnet die Agentur für Arbeit vor.

Fallstricke und rechtliche Sperren



Das normale Arbeitslosengeld in Luxemburg würde in dem Beispiel dagegen 85 bis 80 Prozent (je nach Familienstand) des Bruttogehalts der letzten drei Monate vor der Kündigung betragen, also fast doppelt so viel wie in Deutschland, nämlich 2975 Euro. Es wird für ein Jahr gewährt, wie das luxemburgische Arbeitsamt Adem (Administration de l'empoli) erklärt.

Doch luxemburgische Arbeitnehmer mit deutschem Wohnsitz müssen bei drohender Arbeitslosigkeit auch auf weitere "Fallstricke" achten: Sie sind ebenso wie deutsche Arbeitnehmer verpflichtet, sich unmittelbar, nachdem sie Kenntnis von der Kündigung erhalten haben, beim zuständigen deutschen Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden. "Unmittelbar: Das bedeutet drei Tage, sonst drohen dem Arbeitnehmer rechtliche Sperren", erklärt Agentursprecher Dörfler.

Die Bedeutung Luxemburgs als Wirtschaftsmotor für die gesamte Region ist unumstritten. Neben den vielen Pendlern, die dort Arbeit finden, sind es auch viele Handwerksbetriebe und der Einzelhandel in der Region, die von der Grenznähe und dem hohen Einkommensniveau profitieren. In einer kleinen Serie, jeweils samstags auf der Luxemburg-Seite, stellen wir den TV-Lesern weitere Tipps zum "Arbeiten in Luxemburg" vor.

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