Doppelbesteuerung: Vom Abkommen überrascht

Trier/Luxemburg · 54 Jahre lang galt das alte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland. Nun haben die beiden Staaten den alten Vertrag erneuert und damit die luxemburgischen Gewerkschaften ein wenig überrascht und auch verärgert.

Trier/Luxemburg. Im vergangenen Jahr gab es zwischen den deutschen Finanzämtern, den Luxemburg-Pendlern und den Gewerkschaften viel Diskussionsbedarf. Immer wieder haben vor allem die luxemburgischen Akteure bemängelt, dass das Abkommen aus dem Jahr 1958 im Europa der Gegenwart nicht zeitgemäß sei.
Ratifizierung im Sommer


Nun gibt es ein neues Abkommen, doch so richtig glücklich scheint niemand damit zu sein. Nach den ganzen Aufregungen im vergangenen Jahr sei es "umso überraschender, dass Deutschland und Luxemburg ein für unsere Region und den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt so wichtiges Thema offenbar weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt haben", meldet sich der Onofhängege Gewerkschaftsbond Letzebuerg (OGBL). Das von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seinem luxemburgischen Kollegen Finanzminister Luc Frieden unterzeichnete Abkommen soll noch in diesem Sommer ratifiziert werden und könnte dann vom 1. Januar 2013 an gelten.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die Renten. Demnach ist die Luxemburger Rente vom kommenden Jahr an in Luxemburg zu versteuern. Bislang lag das Besteuerungsrecht für die Rente der Grenzgänger bei Deutschland.
Wichtig ist nach Ansicht des OGBL auch, dass Luxemburger Betriebsrenten und die Renten aus Artikel 111 des Luxemburger Einkommensteuergesetzes (die sogenannte Juncker-Rente, vergleichbar mit der deutschen Riester-Rente) ebenfalls nur noch in Luxemburg besteuert werden.
Ein Bestandteil der Vereinbarung sei zudem auch die Senkung der Quellensteuersätze bei Dividenden. Dies betrifft die Dividende von luxemburgischen Unternehmen an deutsche Gesellschaften. Bei Lizenzgebühren wird lediglich eine Quellensteuer von fünf Prozent erhoben, zuvor waren es zehn Prozent.
Für den luxemburgischen Gewerkschaftsbund ist das Abkommen enttäuschend: "Offenbar hat sich hier die Finanzmarktlobby durchgesetzt", glaubt der OGBL.
Die im vergangenen Jahr ausgehandelten Verständigungsvereinbarungen bleiben auch unter dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen bestehen. So hatten die Staaten vereinbart, dass ein Grenzgänger erst dann im Wohnsitzland besteuert wird, wenn er mehr als 19 Tage in Deutschland arbeitet, und dass Abfindungen für Pendler in Luxemburg versteuert werden.zwei Veranstaltungen

Extra

Die luxemburgische Gewerkschaft OGBL informiert Grenzgänger in zwei Veranstaltungen über die Rentenbesteuerung und zwar am Donnerstag, 26. April, in der Sportakademie Trier, Herzogenbuscher Straße 56, und am Donnerstag, 3. Mai, im Hotel Zur Saarschleife im saarländischen Mettlach. Referent ist jeweils Stephan Wonnebauer, Fachanwalt für Steuerrecht (Trier). Beide Veranstaltungen beginnen um 19 Uhr. hw

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