Drum prüfe, wer sich bindet

TRIER. Verliebt, verlobt, verheiratet. Und was sagt das Recht? Pausenlos klingelten die Telefone der Koblenzer Notare während der TV -Telefonaktion zum Thema "Ehe und Partnerschaft".

Das wollten die Leser wissen, und das sagten die Experten:Ich bin überschuldet und will heiraten. Muss mein zukünftiger Mann auch für meine Schulden aufkommen? Nein, jeder behält sein in die Ehe eingebrachtes Vermögen und auch seine Schulden. Hier sollten aber erbrechtliche Regelungen getroffen werden.Ich will demnächst heiraten. Wann ist es sinnvoll, einen Ehevertrag abzuschließen? Dies kommt ganz auf die Bedürfnisse des Paares an. Ein Ehevertrag kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Ehegatte größeres Vermögen mit in die Ehe einbringt oder während der Ehe erbt.Ich lebe seit 1992 ohne Trauschein mit meinem Partner zusammen. Wir haben gemeinsam ein Haus und Kinder. Müssen wir für den Fall des plötzlichen Todes eines Partners vorsorgen? Eine Vorsorge durch Notarvertrag ist dringend zu empfehlen. Insbesondere im Hinblick darauf, dass der Lebenspartner nicht erbberechtigt ist, aber auf den gemeinsam eingegangenen Verbindlichkeiten für das Haus sitzen bleibt.Meine Partnerin ist Französin. Wir wollen demnächst heiraten. Können wir für unsere Ehe wählen, ob deutsches oder französisches Recht gelten soll? Gemischt-nationale Paare können wählen, welches Recht gelten soll. Die Rechtswahl muss notariell beurkundet werden.Ich lebe in Scheidung. Ist meine Ehefrau immer noch erbberechtigt, wenn mir etwas passiert? Während der Trennungszeit besteht das Erbrecht fort. Es ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Ehegatten die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt war. Vor diesem Zeitpunkt kann das Erbrecht durch notariellen Erbvertrag beider Beteiligten ausgeschlossen werden.Ich bin im gesetzlichen Güterstand verheiratet und lebe in Trennung. Nun habe ich eine Erbschaft erlangt. Mein Mann fordert nun die Hälfte der Erbschaft. Ist dies rechtens? Nein. Die Erbschaft unterliegt nicht dem Zugewinnausgleich. Sie gilt als Anfangsvermögen. Lediglich die (nicht inflationsbedingte) Wertsteigerung bis zur Scheidung fällt in den Zugewinnausgleich.Was bedeutet Gütertrennung? Gütertrennung ist ein Wahlgüterstand. Er wird durch notariellen Ehevertrag vereinbart und bewirkt, dass bei Beendigung der Ehe kein Zugewinnausgleich wie beim gesetzlichen Güterstand stattfindet. Jeder verwaltet und verfügt über sein jeweiliges Vermögen ohne Einschränkungen.Ich lebe seit fünf Jahren von meinem Mann getrennt. Einen Ehevertrag haben wir nicht geschlossen. Mein Mann hatte einen Unfall, in dessen Folge er möglicherweise ein Pflegefall wird. Kann ich für die Kosten und Unterhalt mit verantwortlich gemacht werden? Die Unterhaltsverpflichtung besteht trotz ihrer Trennung fort. Sie können also für Unterhaltsleistungen und Forderungen der Sozialbehörde mit herangezogen werden.Was ist der Unterschied zwischen Eheschließung und Ehevertrag? Wenn sie die Ehe schließen, ohne einen Ehevertrag abzuschließen, treten die gesetzlichen Ehewirkungen wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder Unterhaltsverpflichtung ein. Wahlweise können diese Wirkungen durch Abschluss eines Ehevertrages modifiziert oder ausgeschlossen werden.

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