Energie im Neu- und Altbau

TRIER. (red) Die Energie-Einsparverordnung macht sowohl für Alt- als auch für Neubauten Vorgaben für Wärmeschutz und Heizungstechnik. Für jeden Neubau muss nachgewiesen werden, dass der Primär-Energieverbrauch für die Beheizung und Warmwasserbereitung einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet.

Auch die Eigentümer eines Altbaus müssen Vorgaben im Hinblick auf den Wärmeschutz und die Heizanlage einhalten, wenn sie größere Veränderungen an ihrem Haus vornehmen. Am Donnerstag, 22. Mai, bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in der Verbraucherberatung Trier einenkostenlosen Vortrag zur Energie-Einsparverordnung um 18.30 Uhr in Fleischstraße 77 Trier an. Anmeldung unter Telefon 0651-48802 Mittwoch und Donnerstag von 9 bis 10 Uhr und Mittwoch von 15 bis 17 Uhr.

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