Wein Was das neue Weingesetz für Winzer  bedeuten könnte

Berlin/Trier · (red/lrs) Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat jüngst den von rheinland-pfälzischen Winzern mit Spannung erwarteten Entwurf für das neue Weingesetz vorgelegt (der TV berichtete).

 Was ändert sich mit einem neuen Weinbaugesetz für die Winzer aus der Region? Zunächst liegt nun der Entwurf aus Berlin vor.

Was ändert sich mit einem neuen Weinbaugesetz für die Winzer aus der Region? Zunächst liegt nun der Entwurf aus Berlin vor.

Foto: TV/Heribert Waschbüsch

Was könnte hier auf die Mosel-Winzer zukommen? Sowohl das Mainzer Weinbauministerium als auch die Trierer Industrie- und Handelskammer bewerten den Entwurf kritisch.

Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium kündigte an, den Gesetzentwurf prüfen zu wollen. Der Deutsche Weinbauverband (DWV) in Bonn lobte, das Bundesministerium habe dem Bestreben der Wirtschaft entsprochen, das Weinrecht stärker am herkunftsorientierten Ansatz des Unions-Rechts auszurichten. Die jeweiligen Gebiete seien frei, ihre Gebietsprofile selbstständig auszuarbeiten. DWV-Präsident Klaus Schneider und DWV-Generalsekretär Christian Schwörer teilten mit, der nächste Schritt auf dem Weg hin zu einem qualitätsorientierten Herkunftssystem sei gemacht.

Und die Experten an der Mosel: „Rund 80 Prozent der Weine werden von der angestrebten Neuausrichtung im Weinrecht nicht betroffen sein“, bewertet IHK-Geschäftsführer Albrecht Ehses die Entwürfe aus Berlin.

So würde sich für Gutsweine, Firmenmarken oder Weine mit einfacher Herkunftsnennung in Verbindung mit einer Rebsortenangabe nichts ändern. Dennoch macht Weinexperte Ehses auch auf kritische Punkte in den Vorlagen aufmerksam. Besonders den Mittelbau der Herkunftsbezeichnungen treffen die Anpassungen hart. Worte wie „Bereich“ oder „Region“ sollen dem Konsumenten signalisieren, dass die so gekennzeichneten Weine aus größeren Gebietseinheiten kommen. Kaiserstuhl, Wonnegau oder Obermosel werden also künftig zusätzlich die Angabe „Bereich“ tragen. „Für diese Weine werden die Vermarktungsperspektiven erschwert“, ist sich Ehses sicher. Außerdem werde den seit langem umstrittenen Großlagen das Wort „Region“ vorangestellt und es erfolge die Vorgabe, dass die Weine dieser Kategorie aus der jeweiligen Gemeinde stammen müssen. In der Folge ließe sich der Mengenbedarf für die Weine nicht mehr decken und sowohl im Inland als auch in den Exportmärkten würden bestehende Absatzmöglichkeiten abgeschnitten. „Der Grundgedanke einer Herkunftsprofilierung hat sicher seinen Charme, macht unser System international vergleichbarer und kann auch dazu führen, den Weinerzeugern eine neue Orientierung bei der Herstellung ihrer Weine zu geben“, erläutert Ehses.

Doch die vielen Konsumenten, die ihre Weineinkäufe am Regal tätigen, dürften Kriterien wie frühestmögliche Vermarktungstermine, einzelne Restzuckerwerte oder einschränkende Rebsortenlisten bei Lagenweinen kaum interessieren, zumal sie diese Weine aus der „Spitze der Pyramide“ im klassischen Lebensmittelhandel kaum finden dürften. Dies alles sei zu kompliziert, um der Weinvermarktung insgesamt auf die Sprünge zu helfen.

(dpa)
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