Erbschaftsteuerreform - Was kommt auf die Unternehmen zu?

Trier · Verkaufen oder vererben? Die Erbschaftsteuerreform bringt viele Unternehmen in die Bredouille. Die regionale Wirtschaft möchte am Donnerstag, 9. Juli, 18 Uhr, im IHK-Tagungszentrum mit Experten über den Entwurf diskutieren.

Trier. Deutschlandweit debattieren die Unternehmer den Entwurf zur Erbschaftsteuerreform. Der erste Eindruck: Wie auch immer die Neuregelungen ausfallen, besser wird es für einen Großteil der Unternehmen nicht. Betroffen sind nicht nur große Familienunternehmen, sondern alle Betriebe. Um eine steuerprivilegierte Unternehmensübertragung zu bekommen, müssen Firmen die sogenannte Lohnsummenklausel einhalten, und zwar schon ab vier Mitarbeitern (zuvor 20).
Die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Vereinigung Trierer Unternehmen (VTU) haben vor diesem Hintergrund hochkarätige Fachleute eingeladen, um die Ausgangslage mit interessierten Unternehmen zu erörtern. Michael Meister, MdB und parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, wird in seinem Vortrag "Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungssteuer im Lichte des Bundesverfassungsgerichturteils" den Entwurf vorstellen. Er hat maßgeblich am Reformentwurf mitgearbeitet.
Anschließend stellt sich Michael Meister in einer Podiumsdiskussion den Fragen von Rainer Brüderle, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, und den beiden Unternehmern Frank Natus, VTU-Vorsitzender und geschäftsführender Gesellschafter der Natus GmbH & Co. KG, und Matthäus Niewodniczanski, Geschäftsführer der Bitburger Holding. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Erbschaftsteuer im vergangenen Dezember für verfassungswidrig erklärt, weil sich die Richter an den geltenden Ausnahmen für Betriebserben störten. Deshalb muss der Bund die Steuer reformieren. hw
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