Erneute Niederlage für Trierer H&M-Betriebsratsvorsitzenden

Trier · Rückschlag für Damiano Quinto: Das Landesarbeitsgericht bestätigte am Donnerstzag die Kündigung des Trierer H&M Betriebsratsvorsitzenden. Wegen der Klärung grundsätzlicher Fragen aber wurde eine Berufung vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen.

 Gemeinsam mit den Anwälten Ehrenfried Goericke (links) und Karin Burth (rechts) warten die stellvertretende Trierer Betriebsratsvorsitzende Marina Fraunhoffer und Damiano Quinto auf das Urteil. TV-Foto: Rolf Lorig

Gemeinsam mit den Anwälten Ehrenfried Goericke (links) und Karin Burth (rechts) warten die stellvertretende Trierer Betriebsratsvorsitzende Marina Fraunhoffer und Damiano Quinto auf das Urteil. TV-Foto: Rolf Lorig

Trier. Rückblick: Der Modekonzern H&M hatte dem jungen Mann, der in Trier einen Betriebsrat mit aufgebaut hat und auch Mitglied im Gesamtbetriebsrat ist, gekündigt. Den Grund für die Kündigung sah man in einer Nebentätigkeit Quintos als Beisitzer in Schlichtungsstellen. Diese Gremien sollen im Konfliktfall zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vermitteln. Da Quinto diese Tätigkeit in anderen Städten ausübte und dafür auch Geld erhielt, befürchtete man einen "Schlichtungs-Tourismus", der aufgrund der dann erforderlichen Abwesenheit zu Lasten des Unternehmens gehen könne. Deshalb entsprach die Geschäftsführung damals auch nicht dem Antrag Quintos auf Nebentätigkeit. Das Arbeitsgericht Trier hatte H&M recht gegeben und die Kündigung von Damiano Quinto mit der Begründung bestätigt, er hätte zunächst den Spruch des Gerichtes abwarten müssen, bevor er weitere Aufträge bei Einigungsstellen annimmt. Zudem sah das Gericht zeitliche Probleme, die durch die Zusatztätigkeit entstehen und einen möglichen Interessenkonflikt sowie Verstöße gegen Verschwiegenheits- oder Loyalitätspflichten.

Heute: Von Anfang an machte der Vorsitzende Richter und Vizepräsident des Landesarbeitsgerichtes, Matthias Hambach, deutlich, dass ihm an einer grundlegenden Klärung des Falls gelegen ist. Bis ins kleinste Detail hinterfragte er den Sachverhalt. Rasch wurde für ihn deutlich, dass es im vorliegenden Fall offene juristische Fragen gibt, die einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen.

Reaktionen: Am Ende der etwa zweistündigen Verhandlung war Damiano Quinto geschockt. Wie viele seiner anwesenden Kolleginnen und Kollegen hatte er auf eine Aufhebung des Urteils gehofft. "Meine Erwartung wäre gewesen, dass die Ausübung eines Amtes auf der rechtlichen Grundlage der Betriebsverfassung nicht zu einer Kündigung führen darf." Quinto will gegen das Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht Beschwerde einlegen. Im Gegensatz zu ihm sieht Verdi-Gewerkschaftssekretär Jürgen Rinke-Oster das Urteil nicht ganz so negativ: "Der Richter hat deutlich gemacht, dass es eine Reihe ungeklärter Fragen gibt, die das Bundesarbeitsgericht entscheiden muss. Jetzt haben wir erst mal wieder ein wenig Luft, Damiano Quinto kann die nächsten Monate weiter arbeiten und wir können uns überlegen, wie wir weiter vorgehen wollen." -flo-

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