EZB darf Staatsanleihen kaufen

Brüssel · Die Europäische Zentralbank darf den Euro retten, soll aber die Troika verlassen und nicht unbegrenzt Staatsanleihen aufkaufen, meint der EU-Generalanwalt. Die Kritiker sprechen dennoch von einem Freibrief.

Brüssel. Eine wirkungsvollere Pressemitteilung hat es in der jüngeren Geschichte nicht gegeben: Am 6. September 2012 verkündete die Europäische Zentralbank ihren Beschluss, notfalls Staatsanleihen kriselnder Euroländer in unbegrenzter Höhe aufzukaufen. Das ist bisher nicht passiert, weil die Ankündigung ausreichte, dass sich die meisten EU-Staaten wieder zu günstigen Konditionen statt mit hohen Risikoaufschlägen an den Kapitalmärkten finanzieren konnten. Die Eurorettungspolitik von EZB-Chef Mario Draghi hat demnach funktioniert, aber auch gewaltige rechtliche Fragezeichen hinterlassen, weil die europäischen Verträge der Zentralbank die direkte Staatsfinanzierung strikt untersagen.
Am Mittwoch hat sich nun der EU-Generalanwalt zur Klage gegen das Programm geäußert, die unter anderem CSU-Mann Peter Gauweiler vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte. Karlsruhe meldete daraufhin Zweifel an, ob es sich dabei tatsächlich nur um Geld- und nicht vielleicht doch um der Zentralbank verbotene Wirtschaftspolitik handele. Zugleich wurde erstmals überhaupt ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gestellt. Dessen Urteil, das in einigen Monaten erwartet wird, muss sich dabei nicht zwangsläufig an der Meinung des Generalanwalts orientieren, tut es in der Praxis aber meist doch.
Insofern scheint nun klar, dass Draghi mit Auflagen rechnen muss. Zwar hält Generalanwalt Pedro Cruz Villalón dessen Euro-Rettungspolitik für "grundsätzlich vereinbar" mit EU-Recht. Er macht dies vor allem daran fest, dass nur der direkte Erwerb von Staatsanleihen auf dem sogenannten Primärmarkt verboten ist, der Erwerb bereits ausgegebener Titel auf dem Sekundärmarkt jedoch nicht. Zugleich jedoch ist er sich der Gefahr bewusst, dass "ein Erwerb auf dem Sekundärmarkt nur Sekunden nach der Emission einer Staatsanleihe auf dem Primärmarkt die Grenze zwischen beiden Märkten verwischen" und zu "Spekulationsgeschäften" auf Kosten der Steuerzahler führen könnte. "Um das Verbot der monetären Finanzierung einzuhalten", fordert Cruz Villalón daher einen klaren zeitlichen Abstand zur Anleihenausgabe, damit "sich für die Staatsanleihen ein Marktpreis bildet". Der wird bei Krisenstaaten in der Regel unter dem Ausgabepreis liegen - und somit das Verlustrisiko der Zentralbank reduzieren.
Auflagen für Draghi & Co.



Bei einer Bedingung dürfte es kaum bleiben. So soll die EZB aus der Troika mit Internationalem Währungsfonds und EU-Kommission aussteigen. Angesichts der Kombination aus finanzieller Überwachung der Krisenstaaten und der Möglichkeit, deren Anleihen zu kaufen, könne man "zu dem Schluss gelangen, dass das Handeln der EZB über eine bloße ,Unterstützung\' der Wirtschaftspolitik hinausgeht". Verlangt wird zudem, dass bei einer Umsetzung des Aufkaufprogramms konkrete Beträge genannt werden - und diese eben nicht unbegrenzt sind. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlange, dass nichts unternommen werde, was die Bank "einem Szenario der Insolvenz aussetzt".
Während EZB-Direktor Yves Mersch in einer ersten Reaktion von einem "Meilenstein" für die Akzeptanz der Zentralbankmaßnahmen sprach, hieß es in Kreisen der Bank, dass "wir auch mit den formulierten Bedingungen gut leben können, wenn das Urteil so ähnlich ausfallen sollte". Denn natürlich würde es im Krisenfall bestimmte Obergrenzen beim Anleihekauf geben, hieß es: "Das kann man nur vorher nicht sagen, weil es sonst nicht wirkt." Auch das Verlassen der Troika komme den Bedenken der Zentralbank entgegen, die schon bisher aus gutem Grund die Kreditmemoranden mit den Krisenländern nicht unterschrieben habe. "Die Aufgabe könnte in Zukunft der Rettungsschirm ESM übernehmen", so der Bankmitarbeiter.
Die Kritik fiel dennoch teils heftig aus. Ifo-Präsident Hans-Werner Sinn sprach von "einem Freibrief" und warnte vor einer "Verfassungskrise", da es zwischen der Position Karlsruhes und der des Generalanwalts keinen Kompromiss gebe: Entweder man halte es für legitim, über ein Aufkaufprogramm die Zinsen für Euroländer zu senken, um sie zahlungsfähig zu halten - oder eben nicht. Bert Van Roosebeke vom Centrum für europäische Politik sieht das sich abzeichnende Urteil ebenfalls kritisch - gerade auch mit Ausblick auf weitere Programme, die die EZB schon auf ihrer Sitzung an diesem Donnerstag beschließen könnte: "Mit der Stellungnahme des Generalanwalts sind der EZB kaum mehr Grenzen gesetzt." Die AfD-Europaabgeordnete Beatrix von Storch hofft dagegen weiter auf Karlsruhe. "Nach der Entscheidung des EuGH wird der Ball wieder im Feld des Bundesverfassungsgerichts liegen."
Lob und Kritik


Der FDP-Europaabgeordnete Michael Theurer betonte, es gebe nur "in diesem speziellen Fall kein Problem". Die EZB müsse weiter juristisch genau kontrolliert werden. Auf "völliges Unverständnis" stößt bei ihm daher der Satz des Generalanwalts, Gerichte hätten ihre Kontrollfunktion bei der EZB "mit einem erheblichen Maß an Zurückhaltung vorzunehmen". Doch auch sein CDU-Kollege Burkhard Balz sagte: "Die operative Geldpolitik kann keiner richterlichen Kontrolle unterliegen, da die Geldpolitik in der alleinigen Zuständigkeit der EZB liegt." Der SPD-Abgeordnete Udo Bullmann begrüßte allgemein das "richtungsweisende" Signal für die Zukunft des Euro: "Draghi ist eingesprungen, wo viele europäische Staatschefs untätig blieben."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort