Förderverfahren wird erweitert

Mainz/Trier. (red) Weinbaubetriebe, Erzeugergemeinschaften und Kellereien mit längerfristigen vertraglichen Verbindungen in Rheinland-Pfalz erhalten bereits seit diesem Jahr aus Mitteln der Europäischen Weinmarktordnung Zuschüsse für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung von Weinbauerzeugnissen.

Diese Förderung wird von der Weinwirtschaft rege angenommen. Dies teilte das rheinland-pfälzische Weinbauministerium heute in Mainz mit.

Kellereien und Unternehmen, die Erzeugnisse des Weinbaus verarbeiten und vermarkten sowie nicht über langfristige Liefer- und Abnahmeverträge von mindestens fünf Jahren verfügen, werden nun ebenfalls in das Förderverfahren aufgenommen. Allerdings wird der Fördersatz mit 15 Prozent gegenüber den Betrieben mit vertraglichen Bindungen niedriger festgelegt.

Gefördert werden nur technische Investitionen in die Weinbereitung. Die Aufnahme dieser Unternehmensgruppen in das Förderverfahren wird noch in diesem Jahr erfolgen. Interessierte Unternehmen können sich an die für sie zuständige Dienststelle des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Mosel wenden.

Merkblätter und Antragsunterlagen können auf der Seite www.dlr.rlp.de < http://www.dlr.rlp.de/>; heruntergeladen werden.

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