Für Grenzgänger gibt es viele Hürden

Trier · Deutsche Grenzpendler in Luxemburg müssen die neuen Doppelbesteuerungs-Regelungen (DBA) und Änderungen bei den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften beachten. Für viele der etwa 28 000 Pendler eine echte Herausforderung. Das EIC Trier bietet deshalb Betroffenen ein Seminar an.

Trier. Leben in Deutschland und arbeiten in Luxemburg. Für fast 30 000 Menschen aus der Grenzregion ist das Arbeitsalltag. Wenn auch finanzielle Vorteile für einen Job beim Nachbarn sprechen, es gibt einige rechtliche Hürden, die die Arbeitnehmer dabei nehmen müssen.
Hilfe bietet hier eine Veranstaltung am 23. Oktober in der Industrie- und Handelskammer Trier.
Die Veranstaltung informiert umfangreich über die aktuelle Rechtslage und künftige Neuerungen im Bereich Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Das Großherzogtum ist Arbeitsort für rund 28 000 Grenzpendler aus der Region Trier. Nicht wenige hiervon arbeiten in den luxemburgischen Niederlassungen deutscher Unternehmen, einige auch in sogenannten Salary-Split-Konstellationen. Das ist der Fall, wenn Arbeitnehmer teils bei der deutschen Muttergesellschaft und teils bei der luxemburgischen Tochtergesellschaft beschäftigt sind.
Aber oft werden die in Deutschland ansässigen Arbeitnehmer von ihrem luxemburgischen Arbeitgeber zu Einsätzen nach Deutschland entsandt - auf Baustellen, zu Reparatur- oder Wartungsarbeiten bei deutschen Kunden oder zu Schulungen. Manchmal kommt es auch zu Einsätzen im benachbarten Frankreich und Belgien.
Dann greifen die neuen Regelungen des DBA. Und einige regionale Grenzpendler haben zusätzlich zu ihrem Anstellungsverhältnis in Luxemburg noch einen Nebenjob in Deutschland.
Arbeitgeber in einer Grenzregion stehen beim Einsatz von Grenzpendlern regelmäßig vor der Herausforderung, die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen sowie steuerlichen Regelungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Fallgestaltungen korrekt anzuwenden und bestehende Gestaltungsoptionen möglichst optimal zu nutzen.
Im Rahmen der Veranstaltung "Arbeiten in Luxemburg" erhalten Unternehmen und Arbeitnehmer einen aktuellen und praxisnahen Überblick über das Arbeitsrecht in Luxemburg sowie über die korrekte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Grenzpendlern und Salary-Split-Beschäftigungsverhältnissen.
Anmeldung und Infos: EIC Trier, Wolfgang Treinen, E-Mail: treinen@eic-trier.de, Telefon 0651/97567-11. red

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