Gericht lässt Lokführer weiter streiken

Frankfurt/Main · Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main lässt die Lokführer vorläufig weiter streiken. Das Gericht lehnte am späten Donnerstagabend einen Antrag der Deutschen Bahn ab, die den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer als unverhältnismäßig verbieten lassen wollte.

Ein angestrebter Vergleich zwischen den streikenden Lokführern und der Deutschen Bahn war zuvor geplatzt. Vor dem Frankfurter Arbeitsgericht konnten sich die Parteien nach mehr als fünf Stunden Verhandlung am Donnerstagabend nicht auf einen gemeinsamen Wortlaut einigen. Die GDL wollte festgeschrieben haben, dass bei der Bahn mehrere unterschiedliche Tarifverträge möglich sein könnten. Der Bahn-Anwalt hielt der GDL vor, Ergebnisse späterer Verhandlungen vorwegnehmen zu wollen und lehnte das Ansinnen ab.

Die Bahn hätte den ursprünglichen Vorschlag nach den Worten ihres Anwalts Thomas Ubber angenommen. Richterin Ursula Schmidt hatte angeregt, sämtliche Konfliktpunkte auch mit der konkurrierenden Gewerkschaft EVG aufzulisten, um eine Mediation oder Schlichtung vorzubereiten.

Der genaue Wortlaut des Vorschlags wurde zunächst nur den Streitparteien vorgelegt. Eigentlich wollte die Deutsche Bahn mit einer Einstweiligen Verfügung den Lokführerstreik stoppen. Darüber musste das Gericht entscheiden. Die Bahn hatte dargelegt, dass sie den am Mittwoch begonnenen Streik für unverhältnismäßig hält.

Möglicherweise könnte auch noch eine mögliche Berufung verhandelt werden. Das Landesarbeitsgericht hielt sich nach Angaben einer Sprecherin zunächst in Bereitschaft.

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