Gericht will klare Regeln

Schlappe für Gasversorger: Das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz hat entschieden, dass die in einem Gasversorgungsvertrag enthaltene Preisanpassung unwirksam ist.

Koblenz/Trier. (wie) Im entsprechenden Vertrag des regionalen Versorgers aus dem Raum Koblenz steht: "Die Gaspreise ändern sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise für Gaspreise eintritt".

Ein Kunde hatte sich gegen die Preiserhöhungen des Unternehmens gewehrt. Der Fall landete vor Gericht. Das Koblenzer Landgericht wies die Klage gegen die Preiserhöhungen ab.

Nun hat der Kartellsenat des OLG Koblenz entschieden, dass die Preiserhöhungen des Gasversorgers unwirksam waren. Die in dem Vertrag genannte Preisanpassungsklausel sei nicht klar und verständlich, und sie regele nicht, wie sich die Preise ändern sollen. Bei den Trierer Stadtwerken sieht man durch das Urteil keine Veranlassung, Verträge zu ändern. Zwar gibt es auch in einem Sondervertrag der Stadtwerke eine Preisklausel ("Die Verbrauchspreise verändern sich vierteljährlich entsprechend der Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl"), diese sei aber eine mathematische, transparente Formel mit klaren Vorgaben, "die jeder nachvollziehen kann", sagt Stadtwerke-Sprecher Carsten Grasmück (Az.: U 781/08. Kart).

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