Gute Ausbildung zählt - und kostet

Frankfurt · Kinder fordern ihre Eltern nicht nur bei der Erziehung. Auch bei der Ausbildung sind diese noch gefragt, vor allem, wenn es um die Finanzierung geht. Dabei ist einiges zu beachten.

 Während des Studiums sind viele Studenten auf Geld von ihren Eltern angewiesen. Foto: dpa

Während des Studiums sind viele Studenten auf Geld von ihren Eltern angewiesen. Foto: dpa

Frankfurt. Elterliche Fürsorge währt über die Jugendjahre ihrer Kinder hinaus. Zur finanziellen Obhut verpflichtet sind die Eltern bis zum Ende der ersten Ausbildung des Kindes. Experten raten, dafür Kapital einzuplanen, besser noch, es vorher anzusparen. Jedes Kind hat einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildung. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dazu gehören die Ansprüche der Kinder gegenüber ihren Eltern auf Unterhalt während einer Ausbildung. Wenn aber eine Ausbildung abgeschlossen ist, die der Begabung und Fähigkeit des Kindes entspricht, endet die Pflicht der Eltern - auch wenn das Kind noch keinen Job gefunden hat.
Mindestens 670 Euro


Die Höhe des Unterhalts während der Ausbildung gehört sicherlich zu den vieldiskutierten Themen in der Familie. Als Richtschnur dafür könnte die sogenannte Düsseldorfer Tabelle gelten. Demnach braucht ein volljähriges Kind in Ausbildung, das nicht mehr bei seinen Eltern wohnt, mindestens 670 Euro im Monat. Verdient der Auszubildende regelmäßig Geld oder besitzt größeres Vermögen, sollte dies berücksichtigt werden. Unterm Strich kann die Belastung aber, auch abhängig vom Ort der Ausbildung, deutlich teurer werden. "1000 Euro im Monat sind schnell erreicht", sagt Ralf Nomrowski, unabhängiger Finanzberater. Der Staat unterstützt die Ausbildung der Kinder über das Kindergeld, Freibeträge sowie über Zuschuss und zinsloses Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög). Das Kindergeld von 184 Euro im Monat bekommen Eltern für ein Kind in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Für geleistete soziale Dienste oder Wehrdienst verlängert sich die Zahlung. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Kindes niedriger als 8004 Euro im Jahr ist. Für Schüler, Studenten und Auszubildende an Fachschulen gibt es zudem staatliche Förderung nach dem Bafög. Grundsätzlich hängt diese ab von der Höhe des Einkommens der Eltern. Ausnahme: Wer nach einigen Berufsjahren ein Studium oder eine neue Ausbildung beginnt, bekommt elternunabhängiges Bafög.
Eltern zahlen für die Ausbildung eines Kindes nicht selten einen fünfstelligen Euro-Betrag. Ein Studium über vier Jahre beispielsweise kann leicht rund 50 000 Euro kosten, wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt und rund 1000 Euro im Monat braucht, wie Berater Nomrowski vorrechnet. Seine dringende Empfehlung: einen Plan aufstellen und möglichst früh etwas für die Ausbildung der Kinder zurücklegen. "Wer das Kindergeld 18 bis 20 Jahre lang spart, müsste genug beisammenhaben", beschreibt er ein oft gewähltes Vorgehen.
Zu Beginn der Ausbildung sollten Eltern das Kapital gestaffelt anlegen: den zuerst benötigten Teil als stets verfügbares Tagesgeld, weitere Teile etwa als Festgeld und in Sparbriefen. Für wichtig hält der Berater, dieses Kapital möglichst sicher und kalkulierbar - also ohne die typischen Wertschwankungen an der Börse - anzulegen, damit es in jedem Fall reicht. Wer nichts zurückgelegt hat, muss die Kosten für die Ausbildung aus seinem laufenden Einkommen finanzieren. Denjenigen empfiehlt Berater Nomrowski dringend eine Lebensversicherung, um dem Kind die Ausbildung auch zu sichern, falls den Eltern etwas zustößt.
Neben der Finanzierung gehört ein Versicherungs-Check zum Ausbildungsbeginn. Als wichtigste Versicherung für jedermann gilt die Haftpflichtversicherung. Während der ersten Ausbildung deckt eine Familienversicherung der Eltern Schäden der Kinder gegenüber anderen ab.
Familie und Volksfreund


Unwichtig ist dabei, ob die Kinder noch bei den Eltern wohnen und wie alt sie sind. Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten sagt: "Sie dürfen nur noch nicht verheiratet sein." In Sachen Krankenversicherung bieten die gesetzlichen Kassen Studententarife an. Alternativ gibt es private Versicherungen für Studenten zu ähnlichen Preisen mit vergleichbaren Leistungen, wie Rudnik sagt. Wer ins EU-Ausland geht, muss sich in der Regel zusätzlich krankenversichern. Außerdem rät der Verbraucherschützer zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die es in jungen Jahren relativ günstig gibt. Alles Weitere, was Versicherungsvermittler bereits Auszubildenden und Studenten gern verkaufen, können diese laut den Experten getrost verschieben auf die Zeit, wenn sie selbst Geld verdienen.
Anke Rezmer schreibt als Expertin für das Wirtschaftmagazin Handelsblatt

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