Heiß begehrte Ferienjobs

TRIER. (red) Die einen freuen sich auf die längst geplante Urlaubsreise, andere nutzen die Gelegenheit, in den Ferien ein paar Euro dazu zu verdienen. Doch mit Ferienjobs sieht es dieses Jahr gar nicht so gut aus.

Hochbetrieb herrscht zur Zeit bei der Vermittlungsstelle der Agentur für Arbeit Trier in der Treviris-Passage. Kurz vor Beginn der Sommer- und Semesterferien sind noch viele Schüler und Studenten auf der Suche nach einem Ferienjob. Jedoch reichen die bisher gemeldeten Stellenangebote bei weitem nicht aus, um allen Schülern und Studierenden zu einem Ferienjob zu verhelfen. Die Agentur für Arbeit bittet daher die Betriebe, offene Stellen für Aushilfskräfte in der Job-Vermittlung zu melden. Dort werden Aushilfskräfte bis zur Dauer von drei Monaten vermittelt, gleich ob es sich um eine stunden-, tage- oder wochenweise Beschäftigung handelt. Die Job-Vermittlung der Agentur für Arbeit in der Treviris-Passage ist unter Telefon 0651/205-1800 zu erreichen, Montag bis Freitag, 8 bis 12.30 Uhr sowie Montag bis Freitag von 14 bis 16 Uhr. Bettina Zingerling von der Agentur für Arbeit hofft, dass kurz vor Ferienbeginn am 17. Juli noch einige Unternehmen Angebote einstellen. "Momentan haben wir nur wenige Stellen und die vor allem in der Gastronomie." Dabei hätten Studenten auch bessere Chancen, "weil sie vielseitiger und langfristiger einzusetzen sind". "Wir haben einige Mini-Jobs und dabei geht es den Firmen auch darum, über die Schulferien hinaus einen Mitarbeiter zu finden", sagt Zingerling. Die Arbeitsamtsberaterin rät weiterhin, die Angebote in der Tageszeitung zu studieren oder auch mit "offenen Augen durch die Stadt zu gehen", um etwaige Aushänge zu finden. Studenten und Schüler können im Durchschnitt zwischen sieben und zehn Euro pro Stunde verdienen, wer bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat, kann sogar etwas mehr bekommen. Wer noch einen Ferienjob sucht, erhält weitere Auskünfte bei der Job-Vermittlung. Interessenten können auch eine Liste der Ferienjobs per E-Mail anfordern. Die E-Mail-Adresse lautet: Trier.Treviris-Passage@arbeitsagentur.de. Wer sich als Schüler oder Student für einen Ferienjob interessiert, muss allerdings auch rechtliche Voraussetzungen beachten. Besondere Regeln gelten für Jugendliche unter 18 Jahre. Hier ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Danach gelten folgende Einschränkungen für Ferienjobber: Das 15. Lebensjahr muss vollendet sein. Arbeitnehmer dieses Alters dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit darf ein Jugendlicher nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens zwölf Stunden wieder beschäftigt werden. Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmeregelungen, unter anderem ist es ab 16 Jahren erlaubt, bis 22 Uhr in Gaststätten zu arbeiten. In der Regel ist zwar die Fünf-Tage-Woche vorgeschrieben, aber auch hier ist die Reihe der Ausnahmen lang. Mehr Infos zum Jugendarbeitsschutzgesetz gibt es im Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/juschg/index.html.

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