Herzog-Prozess: Fortsetzung folgt

Trier · Der Prozess gegen den ehemaligen Chef des Trierer Radio- und Fernsehsenders Antenne West, Sven Herzog, wird zu einem späteren Zeitpunkt neu aufgelegt. Der Grund: Am Mittwoch scheiterte am Trierer Amtsgericht der Versuch einer Einigung.

Trier. Lange nichts mehr gehört von dem einst so umtriebigen Trierer Medienmann Sven Herzog. Seit der ehemalige Geschäftsführer und Moderator mit seinem Sender Antenne West vor gut zwei Jahren pleitegegangen ist, war von Herzog in Trier auch nicht mehr viel zu sehen.
Am Mittwochmorgen kam der 43-Jährige zurück an den Ort, wo er Ende November 2009 Insolvenzantrag gestellt hat: ins Trie rer Amtsgericht. Dort muss sich der inzwischen in Frankreich lebende Herzog wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts und nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge verantworten.
Fürs Erste gescheitert


Dass es überhaupt zu einem Prozess gegen ihn kommt, liegt an Herzog selbst: Er hat im vergangenen Juli Einspruch gegen einen vom Gericht auf Antrag der Koblenzer Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl (siehe Stichwort) eingelegt. Hätte Herzog den Strafbefehl über 7500 Euro (150 Tagessätze zu je 50 Euro) akzeptiert, wäre es wegen der Vorwürfe gar nicht erst zum Prozess gekommen.
Allerdings hätte Herzog wegen der 150 Tagessätze als vorbestraft gegolten. Ziel seiner Verteidigerin Sylvia Karrenbauer in dem Prozess ist es daher, die Zahl der Tagessätze auf maximal 90 zu drücken, um dies zu verhindern.
Fürs Erste allerdings ist die Trierer Rechtsanwältin mit diesem Ansinnen gescheitert. Staatsanwalt Moritz Stübel ließ in der gestrigen Verhandlung keinen Zweifel aufkommen, dass er den Strafbefehl für völlig okay hält: "Der ist noch außerordentlich zurückhaltend formuliert", sagte Stübel.
Herzogs Verteidigerin kritisierte dagegen, dass viele Vorwürfe, die ihrem Mandanten gemacht werden, unkonkret, überzogen oder nicht richtig seien. So sei etwa der Insolvenzantrag nicht anderthalb Jahre, sondern allenfalls ein halbes Jahr zu spät gestellt worden. "Das ist schon ein Unterschied", sagte Karrenbauer. Aber keiner, der an den 150 Tagessätzen etwas ändere, erwiderte Staatsanwalt Moritz Stübel: "Selbst bei reduzierten Vorwürfen ist ihr Mandant noch sehr, sehr gut bedient." Eine Einschätzung, die auch die Vorsitzende Richterin Christiane Maxminer teilte.
"Es kann dauern"


Heißt mit anderen Worten: Weil eine unbürokratische Einigung zu Prozessbeginn scheiterte, wird es nun eine reguläre Hauptverhandlung geben, bei der wohl etliche Zeugen gehört werden müssen. "Dieses Verfahren wird wohl etwas länger dauern", sagt die Herzog-Verteidigerin, die schon jetzt mit einer Berufung droht, wenn das Urteil dem Angeklagten nicht passen sollte. Sven Herzog sagte gestern nur, dass er zunächst einmal nichts sagt. Und die Vorsitzende Richterin sagte schließlich noch, dass sie für das Herzog-Verfahren jetzt nicht mehr zuständig sei, da sie im März zum Landgericht wechsle. Heißt: Ein neuer Richter muss sich des Falles Herzog annehmen und einen Verhandlungstermin festlegen. Dann beginnt der Prozess am Amtsgericht wieder ganz von vorne - vielleicht sogar mit dem Versuch einer Einigung.Extra

Ein Strafbefehl dient der Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens. Es soll möglichst schnell und ohne aufwendige Hauptverhandlung zu einer Verurteilung kommen. Durch den Strafbefehl werden dem Beschuldigten Strafen auferlegt, ohne dass es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt. Ist der Beschuldigte mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, kann er innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Dann kommt es zu einem Prozess. Voraussetzung für einen Strafbefehl ist, dass die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu dem Schluss gekommen ist, der Beschuldigte habe die Tat begangen. Anstatt Anklage zu erheben stellt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag beim zuständigen Amtsrichter. Hat dieser keine Bedenken, erlässt er den Strafbefehl. Das ist nur dann möglich, wenn es sich bei den Anschuldigungen um ein leichtes Delikt (also ein Vergehen, kein Verbrechen) handelt. Geldstrafen sind beim Strafbefehl die Regel, es kann allerdings auch eine Bewährungsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen ausgedrückt. Sie beträgt mindestens fünf und höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes soll sich am Nettoeinkommen, das der Täter an einem Tag erzielt oder erzielen könnte, orientieren. Ab 90 Tagessätzen taucht die Verurteilung im polizeilichen Führungszeugnis auf. Der Beschuldigte gilt als vorbestraft. sey

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