HINTERGRUND

Reinheitsgebot Wasser, Hopfen und das aus Gerste gewonnene Malz sind die einzigen Zutaten, die nach dem Deutschen Reinheitsgebot als Inhaltsstoffe im Bier zulässig sind. Angelehnt an das bayrische Reinheitsgebot aus dem Jahr 1516, einer der ältesten lebensmittelrechtlichen Regelung überhaupt, ist das Deutsche Reinheitsgebot seit Anfang des 20. Jahrhunderts im so genannten deutschen Biersteuergesetz definiert.

Für untergäriges Bier wie Pils sind demnach nur die drei Zutaten zugelassen. Für obergäriges Bier wie Weizenbier sind auch andere Malzsorten sowie definierte Zuckerarten und Farbstoffe erlaubt, Zusatzstoffe sind jedoch verboten. Ausnahmen gibt es jedoch für Biere, die für den Export bestimmt sind.

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