Hohe Hürden

TRIER. Viele Kommunen im Land sind in Aufruhr: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen im Visier. Bereits mehrfach haben die Koblenzer Richter entsprechende Satzungen kritisiert oder kassiert und Bürgern, die gegen Gebührenbescheide geklagt haben, Recht gegeben.

"Viele Kommunen hängen in der Luft", kritisiert Gert Thielmann vom rheinland-pfälzischen Städte- und Gemeindetag. Es gebe keine Rechtssicherheit mehr für das Erheben von wiederkehrenden Beiträgen. In zwei Urteilen (einmal gegen die Stadt Primasens und ein zweites Mal gegen Saarburg) hatten die Koblenzer Richter bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass wiederkehrende Beiträge für Straßenausbau nur dann erhoben werden dürfen, wenn alle Grundstücke der betreffenden Beitragszahler einzig und allein auf genau die Straße, die saniert werden soll, angewiesen sind, um auf weiterführende Straßen zu kommen.Uneinsichtig gegen Saarburgs Argumente

Beim Urteil gegen die Stadt Saarburg stellten die Richter noch eine weitere Hürde auf: Die Abrechnungseinheit, also die Anzahl aller Bürger, die die wiederkehrenden Beiträge bezahlen müssen, darf maximal 3000 Einwohner betragen. Im Fall Saarburg wurden 2100 Einwohner zu einer Einheit zusammengefasst. Ein Faustschlag ins Gesicht für Städte wie Mainz oder Ludwigshafen, die wiederkehrende Beiträge erheben, aber in weitaus größeren Abrechnungseinheiten. Die Richter zeigten sich einigermaßen uneinsichtig gegen die Argumente der Stadt Saarburg, die auf die Praktikabilität der bisherigen Praxis verwies. Die Beitragszahler müssten einen Sondervorteil vom Ausbau haben, davon könne nicht abgewichen werden, nur weil sich die wiederkehrenden Beiträge bewährt hätten. Angesichts der rigorosen Rechtssprechung ist man beim Städte- und Gemeindetag ziemlich aufgebracht: "17 Jahre haben die Richter die wiederkehrenden Beiträge mitgetragen, und nun ist alles null und nichtig", so Sprecher Thielmann. Knapp 27 Prozent der rheinland-pfälzischen Gemeinden erhebt wiederkehrende Beiträge. Doch in vielen, vor allem kleineren Orten, die Einmalbeiträge erheben, wird immer, wenn größere Sanierungen anstehen, über eine Umstellung auf wiederkehrende Beiträge nachgedacht, weil damit die Kosten gerechter auf mehrere Bürger verteilt werden können und sich die Belastung für jeden einzelnen in Grenzen hält. Gert Thielmann warnt davor, dass betroffene Gemeinden jetzt auf Einmalbeiträge umstellen: "Wenn ein Bürger jahrelang wiederkehrende Beiträge für Straßen in seinem Ortsteil bezahlt hat, wird es schwer, ihn nun, wenn die Straße vor seiner Haustür ausgebaut wird, voll zur Kasse zu bitten." Für Günther Schartz, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg, ist klar: "Man kann davon ausgehen, dass der wiederkehrende Beitrag nicht zu halten ist."

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