Im Einvernehmen

TRIER. Ob fehlende Preisvereinbarung, unklare Auftragsbeschreibung oder Abzüge für Eigenleistungen: Zwischen Verbrauchern und Handwerkern gibt es immer wieder Streit. Die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer (HWK) Trier versucht seit 20 Jahren zu beraten und vor dem Gang zum Richter zu schützen.

Sind 2500 Euro für eine Hundehütte und einen Zwinger ein angemessener Preis? Bedeutet eine Arbeitszeit zwischen 11.55 und 12.05 Uhr, dass zwei Stunden Lohn zu bezahlen sind? Darf die Bezahlung einer Wohnungssanierung rausgezögert werden, nur weil die Türgriffe fehlen? Wenn Detlev Böttger über die vielen Fälle als Vorsitzender des Schlichtungsausschusses für Verbraucherbeschwerden bei der HWK berichtet, sind die Probleme so vielfältig wie die 100 Handwerksberufe. Da geht es um Bagatellsummen unter 150 Euro, aber auch um Streit zwischen Verbandsgemeinden und Handwerkern von über 28 000 Euro.Rund 13 000 Fälle hat die in Deutschland einmalige Einrichtung in den 20 Jahren ihres Bestehens bearbeitet, 12 000 davon als präventive Beratungen in der Sprechstunde durch den Vorsitzenden der Schlichtungsstelle. Seit 2001 hat der Jurist und ehemalige Verwaltungsgerichtspräsident Böttger das Amt inne und berät im Schnitt wöchentlich sechs Handwerker oder ihre Kunden. "Das bietet die Möglichkeit, schnell und preisgünstig Probleme zu beseitigen und bewahrt die Teilnehmer vor einem Rechtsstreit", sagt er. So haben ihn allein in dieser Woche in der auf zwei Stunden festgesetzten Sprechzeit vier Betroffene besucht und mehrere angerufen. "Das geht zu wie im Sprechzimmer beim Zahnarzt", sagt Böttger, der das Aktenstudium deshalb zu Hause betreibt.

Auskünfte sind kostenlos. Lässt sich ein Problem nicht innerhalb der Sprechstunde im Gespräch lösen und meldet der Kunde oder Handwerker formell ein Schlichtungsverfahren schriftlich an, stehen Böttger Gudrun Hansen von der Verbraucherberatung Trier und der Maurermeister, Architekt und öffentliche Sachverständige Dieter Kurtz im Ausschuss zur Seite. Für ihr Schlichtungsurteil sind - je nach Streitwert - Gebühren pro Partei von mindestens 30 Euro fällig. Verhältnismäßig wenig, wenn man den durchschnittlichen Streitwert von 7500 Euro betrachtet. Maurer-, Fliesenleger- und Zimmererarbeiten, Elektro- und Tischlerdienste rufen die meisten Beschwerden hervor. Die Kunden kommen aus der Region Trier, Luxemburg, dem Saarland und dem Raum Köln.

Die Handwerkskammer lässt sich die Arbeit der Schlichtungsstelle jährlich 50 000 Euro kosten. Der Grund: "In den anderen 53 HWKs in Deutschland gibt es eine formlose Schlichtung durch den Justitiar. Weil aber immer wieder die Neutralität bezweifelt wird, wurden Streitfälle in Trier an die Schlichtungsstelle ausgelagert", sagt Triers HWK-Hauptgeschäftsführer Hans-Herrmann Kocks. Dies bedeutet laut Präsident Rudi Müller für die regionalen Betriebe eine "wechselseitige Beziehung" zwischen Handwerkern und Kunden, weil man die Geschäftsbeziehung erhalten wolle. "Wir versuchen der Wahrheit so weit wie möglich entgegenzukommen", fügt Detlev Böttger hinzu. Das Urteil des Ausschusses sei zwar nicht bindend, die Beteiligten könnten anschließend vor Gericht ziehen. Doch seien dann keine Gutachten mehr erforderlich. Die meisten Menschen wollten reden, doch wolle keiner den Anfang machen, sagt Böttger: "In vier Jahren hatte ich nur eine Niete."

Die Sprechstunde der Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden ist montags von 9 bis 11 Uhr besetzt. Termine und Fragen sind unter Telefon 0651/207-113 bei Lieselotte Nell zu klären.

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