Im Osten ist's leichter als in Luxemburg

TRIER. Deutschland ist Export-Weltmeister. Jedes zweite Unternehmergeschäft geht heute bereits in die EU. Vor allem in der Region Trier kennt man durch die Beziehungen zu Luxemburg die Tücken des Auslandsgeschäftes. Was erwartet die Mittelständler nun mit der EU-Erweiterung im Osten? Das Auslandsforum der Sparkasse Trier machte es deutlich.

"Im Auslandsgeschäft ist grundsätzlich Alarmstufe rot angesagt", sagt Christoph Graf von Bernstorff. Die meisten Staaten der Welt dächten im Handelsrecht anders als die Bundesrepublik, sagt der Rechtsanwalt und Finanzexperte für Auslandsgeschäfte beim Auslandsforum der Sparkasse Trier. Während die eine Hälfte der Welt mit dem Commonwealth "englisch" denkt und etwa keine Personalausweise zur Identifizierung kennt, tickt die zweite Hälfte der Welt nach den Ideen Napoleons. Dazu gehören Latein- und Südamerika, die ehemaligen französischen Kolonien und nicht zuletzt die romanisch-sprachigen Länder Europas. "Fremde Regeln begegnen einem deutschen Betrieb auf Schritt und Tritt, zumal in Grenzregionen wie der deutsch-luxemburgischen", sagt von Bernstorff. Was bringt dem Unternehmer in der Region Trier also ein Geschäft in Polen oder Litauen? "Der Osten ist im Vergleich zur Rest-EU ein relativ sicheres Terrain", sagt der Anwalt. Denn nach der Osterweiterung gibt es in der EU neben dem englischen und französischen Handelsrecht sowie Besonderheiten in Skandinavien laut von Bernstorff acht Staaten, die Deutschland ähnlich sind. So habe etwa Polen nach der Wende ein Deutschland analoges Handels-, Zivil- und Kaufrecht eingeführt. Nichtsdestotrotz gibt es im Auslandsgeschäft ähnliche Schwierigkeiten in ganz Europa. Etwa bei der Feststellung der Zahlungsfähigkeit eines Geschäftspartners. "Eigentlich gibt es in Deutschland fünf Methoden", sagt von Bernstorff, doch die seien nicht in ganz Europa bindend. So kennen weder Irland noch Luxemburg verschiedene Unternehmensformen wie GmbH und Aktiengesellschaft. Zudem seien "Limiteds" wie "Sociétés générales" bereits ab wenigen Euro Startkapital zu gründen. Bilanzen, Auskunfteien und Handelsregister? Fehlanzeige, sagt von Bernstorff. Aber auch Kaufverträge haben ihre Tücken. So erfasst etwa das Gesetz zum internationalen Warenkauf, das auch zwischen deutschen und Luxemburger Firmen gilt, weder Haftung und Schadenersatz noch Liefer- und Zahlungsbedingungen. "Man muss immer zweispurig denken", rät der Anwalt. Immerhin jede zweite EU-Firmenpleite hat Zahlungsverzug zur Ursache. Bekommt ein Betrieb in Deutschland nach sechs Wochen Geld, so beträgt allein der Verzug EU-weit schon rund 150 Tage. Da nütze es dem Händler wenig, seine Ware zum Vorbehalt auszugeben. Von Bernstorff: "In den meisten Staaten gibt es das gar nicht, selbst in Luxemburg nicht." Als mögliche Optionen wertet er die Forderungs-Eintreibung per Kreditversicherung, die nach etwa 15 Monaten zum Tragen komme, per Gericht, mit dem Haken, dass eine Prozesseröffnung - je nach Land - rund zwei Jahre dauern könne, oder per Akkreditiv, das Zahlungsversprechen einer Bank. Dennoch: "Der Unternehmer hat es selbst in der Hand."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort