Finanzen Die Steuererklärung lohnt sich: Im Schnitt gibt es 974 Euro zurück

Trier · Immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben. Für ältere Menschen ist das oft eine große Herausforderung. Doch es gibt von vielen Seiten Hilfe.

 Immer mehr Senioren unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht.

Immer mehr Senioren unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht.

Foto: dpa/Oliver Berg

Für die meisten Bürger ist die Abgabe der Steuererklärung eine lästige Pflicht. Dabei könnten sich die Deutschen freuen, denn in neun von zehn Fällen gibt es Geld vom Finanzamt zurück – durchschnittlich 974 Euro. Doch vor allem Rentner sind oft mit den Anforderungen überfordert. Viele Senioren fühlen sich von dem Bürokratismus gegängelt und beklagen, wie Albert Minas aus Trier, dass dies für ältere Menschen nicht zu leisten sei. Er fühlt sich genötigt, kostenpflichtige Hilfe bei Experten einzuholen. „Das ist ein Unding“, sagt der Pensionär aus Trier dem TV.

Dabei rutschen immer mehr Ältere in die Steuerpflicht. Allein durch die anstehende Rentenerhöhung ab dem 1. Juli müssen deutschlandweit 48 000 Rentner mehr eine Erklärung abgeben. Zwar gibt es vom 1. Juli bei tausend Euro Rente 31,80 Euro mehr im Monat, doch gleichzeitig kann eine Steuererklärung fällig werden. Dann nämlich, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag für Alleinstehende von 9000 Euro überschreitet. Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, haben einen Grundfreibetrag von 18 000 Euro. Und Steuerbürger in Deutschland unterliegen der sogenannten Erklärungspflicht. Sie müssen also selbst prüfen, ob sie  sich beim Finanzamt zu erklären haben.

Doch es gibt durchaus einige Erleichterungen. Schon in diesem Jahr ist beispielsweise die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung von Ende Mai auf Ende Juli verlängert worden. Wer sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erklären lässt, hat sogar bis März 2020 Zeit.

Zudem gibt es in einigen Bundesländern Ansätze, die Steuererklärungen für Senioren zu vereinfachen. Rentner und Pensionäre in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen können diese verkürzte Einkommensteuererklärung nutzen – ein Pilotprojekt. Die „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ ist auf zwei Seiten Steuererklärung reduziert und wird durch eine zweiseitige Erläuterung ergänzt.

Experten warnen aber vor zu großer Euphorie, denn Rentner mit weiteren Einnahmen (etwa Miete), können dieses Verfahren nicht nutzen. Ob vereinfachtes Verfahren oder normale Steuererklärung, auch Rentner und Pensionäre haben die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken. Dazu zählen unter anderen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die Kirchensteuer, Gesundheitsausgaben oder Spenden. Mehr Tipps dazu auf:

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