Kaffeefahrt, Kredit, Konsum

LUXEMBURG. Information, Beratung und Schlichtung - das sind die Aufgaben des Europäischen Verbraucherzentrum in Luxemburg. Es hilft allen Kunden, die im Konflikt mit Händlern, Lieferanten und Kaufhäusern stehen. Voraussetzung ist, das das Problem mindestens zwei verschiedene Länder berührt.

Wer würde sich nicht darüber ärgern: Man bestellt ein Möbel. Es wird drei Wochen zu spät geliefert, und dann hat es auch noch eine Delle. Oder: Ein Messebesuch nach einer Kaffeefahrt, Sie haben sich zum Kauf einer hochmodernen, multifunktionalen Küchenmaschine "überreden" lassen und wollen das Gerät nun nicht mehr haben und von Ihrem Vertrag zurücktreten. Was tun? Was im eigenen Land schon mit Problemen verbunden ist, gewinnt in Zeiten des gemeinsamen Binnenmarktes in Europa besondere Brisanz. Vor allem im Grenzraum zwischen Deutschland, Luxemburg, Belgien und Frankreich sind Handel und Konsum inzwischen gang und gäbe. Grenzüberschreitende Verbraucherprobleme und Rechtsunsicherheiten inklusive. Hier hilft das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Luxemburg weiter. Es wurde 1991 auf Initiative der Europäischen Kommission und mit Unterstützung der Luxemburger Verbraucherzentrale (ULC) gegründet. Ein Netzwerk von 14 EVZ arbeitet in zwölf Ländern, die deutschen Zentren sind in Düsseldorf und Kiel. Voraussetzung dafür, dass sich das fünfköpfige EVZ-Team Luxemburg einschaltet sind Probleme, die mindestens zwei Länder betreffen. Es steht damit auch deutschen Verbrauchern bei Problemen in den französisch-sprachigen Nachbarländern mit Rat und Tat zur Seite. "Haben Sie zum Beispiel als Deutscher in Luxemburg von einer belgischen Firma ein Haus bauen lassen, das Mängel aufweist,schicken wir einen technischen Inspektor und lassen den Bau begutachten", erklärt Karin Basenach, Direktorin des Luxemburger EVZ. Gibt es keine Einigung, sucht die Clearingstelle des Zentrums in ganz Europa einen Mediator für den Fall. Das spart Zeit und Geld, kostet doch ein Anwalt im Großherzogtum unter Umständen pro Stunde bis zu 300 Euro. So kann der Fall einer schadhaften Möbellieferung aus Belgien gleich an die Lütticher Handelskammer geleitet werden. Etwa 2500 Anfragen im Jahr

Der Schwerpunkt der etwa 2500 Anfragen im Jahr sind Beschwerden über Kreditverträge, vor allem mit belgischen Finanzinstituten. Sie verlangen laut Basenach häufig Wucherzinsen und Strafzahlungen von bis zu 25 Prozent, wenn der Kunde mit Rückzahlungen in Verzug steht. Auch den Kauf im Internet haben die Verbraucherschützer getestet. Fazit: Finger weglassen. "Alle 14 EVZ haben Testwaren bestellt. Das Ergebnis ist erschreckend", sagt Basenach. Von Verbraucherrechten könne da kaum die Rede sein. Bei Time-Sharing-Angeboten im Ausland, die einen zeitweise Nutzung eines Ferienappartments garantieren sollen, oder über Preisvergleiche von europaweiten Anbietern wie Ikea, klärt das EVZ ebenfalls auf. "Wir versuchen aus den Kunden aktive Verbraucher zu machen, die aufmerksamer werden", sagt Basenach. Aufmerksam war beispielsweise ein Luxemburger. Er war Kunde des deutschen Sammelpunktesystems Payback. Als er sein versprochenes Geschenk einfordern wollte, verweigerte der Anbieter die Lieferung mit der Aussage: Das System gelte nur für Deutschland. "Der Verbraucher fühlt sich diskriminiert", sagt die EVZ-Direktorin. Sie hat die Beschwerde an die Europäische Kommission weitergeleitet: "Ist das in Übereinstimmung mit dem Europarecht? Gibt es Regelungsbedarf? Dort wird nun nach einer Lösung gesucht." Das EVZ ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 und von 13 bis 17 Uhr besetzt. Telefon: 00352-2684641,E-Mail: info@euroguichet.lu

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