Karussell fahren mit dem Fiskus

TRIER. Der Inhaber einer in Trier gegründeten Scheinfirma betrog den Fiskus um eine halbe Million Euro. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied nun: Er muss die hinterzogene Umsatzsteuer zurückzahlen.

Drei Millionen Euro Umsatz in einem Monat - wer das schafft, hat die absolut lukrative Geschäftsidee oder ist kriminell. Dem Aachener, der vor fünf Jahren in Trier eine Firma gründete, kann man zumindest keine besondere Originalität bescheinigen. Er handelte mit Computerprozessoren. Ob er bewusst kriminell gehandelt hat, das lässt sich heute auch schwer nachweisen. Der bis dahin unbescholtene Gelegenheitsarbeiter war ein so genannter "Missing Trader". Auf Anweisung von belgischen Hintermännern gründete er die Firma in Trier, meldete sie ordnungsgemäß beim Finanzamt an. Dort stufte man ihn als Quartalszahler ein und wies ihm eine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu, die er für den Einkauf seiner Waren im europäischen Ausland benötigte. So weit, so gut. Doch beim Trierer Finanzamt wurde man misstrauisch. Ein Gelegenheitsarbeiter aus Aachen, der gleich einen Umsatz von 60 000 Euro anmeldet - da wurden die Steuerfahnder hellhörig und nahmen den Mann und seine Firma unter die Lupe. Daten mit den Kollegen aus Aachen wurden abgeglichen. Schnell kam raus, dass der Mann ein absoluter Neuling in Sachen Computerteilehandel war.Verdacht hat sich schnell verhärtet

Wie sollte er dann aus dem Stand heraus Geschäfte in Millionenhöhe mit Einkäufen in Spanien und Luxemburg machen - und das ohne Eigenkapital, Bankkredite und Beschäftigten? Der Verdacht lag nahe, dass es sich um eine Scheinfirma handele, die nur zum Zweck der Umsatzsteuerhinterziehung gegründet wurde. Die Steuerfahnder schlugen zu: Innerhalb eines Monats hatte der Aachener über drei Millionen Euro umgesetzt und rund 550 000 Euro an Umsatzsteuer hinterzogen. Die Steuerfahnder beschlagnahmten Konten und stellten Computerteile sicher, so dass der Steuerschaden ausgeglichen werden konnte. Die Scheinfirma war Teil eines internationalen Betrugsgeflechts, einem Umsatzsteuerkarrussell. Diese nutzen eine Lücke im Steuerrecht aus. Händler können Ware innerhalb der EU umsatzsteuerfrei einkaufen. Daher können sich Zwischenhändler, die beim Kauf von Ware gezahlte Umsatzsteuer vom Fiskus ersetzen lassen, als so genannten Vorsteuerabzug. Vor allem der Handel mit Handys und Computerteilen floriert in diesen Karussellen, die aus einer Kette von innereuropäischen Zwischenhändlern bestehen. Unter diesen wird die Ware mehrmals gekauft und weiterverkauft. Bei jedem dieser Geschäfte muss der jeweilige Verkäufer dem Finanzamt Umsatzsteuer zahlen. Der nächste Zwischenhändler bekommt, die Umsatzsteuer wieder zurück, weil er das Produkt wieder verkaufen will. Bei den organisierten Karussell-Betrügern wird die Ware häufig nur auf dem Papier innerhalb der Lieferkette im Kreis herumgereicht. Oft werden falsche oder fingierte Rechnungen benutzt, um sich die darauf ausgewiesene, aber nie gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen. Beim Münchner Wirtschaftsforschungsinstitut Ifo geht man davon aus, dass allein in Deutschland durch solche Umsatzsteuerkarusselle ein Schaden von 15 bis 17 Milliarden Euro entsteht. Mitte Oktober hatten sich die Finanzminister der Länder darauf verständigt, das System der Umsatzsteuererhebung zu verändern. Der von allen angenommene Vorschlag des rheinland-pfälzischen Finanzministers Mittler sieht vor, einen Großteil der Warenlieferungen zwischen Unternehmen von der Umsatzsteuer zu befreien und sie von den Endverbrauchern zahlen zu lassen. Die Lukrativität der Umsatzsteuerkarrusselle fiele dadurch weg. Vorgestern machte der Europäische Gerichtshof allerdings den Steuerfahndern das Leben schwer. Die Richter entschieden, dass der Fiskus nur dann den Vorsteuerabzug verweigern kann, wenn er handfeste Belege dafür hat, dass der Antragsteller kriminelle Ziele verfolgt. Kriminelle Ziele bezweifelte zunächst auch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Falle des Trierer Händlers. Daher zog sich der Prozess über die lange Zeit hin. Letztlich wurde dem Aachener doch nachgewiesen, dass er der Strohmann innerhalb eines Umsatzsteuerkarrussells war. Die Hintermänner, die ihn beauftragten, die Firma zu gründen und das Geld abkassierten, wurden in Belgien geschnappt.

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