Klage gegen Kammergebühren noch nicht entschieden

Vor dem Verwaltungsgericht Trier wurde gestern die Klage mehrerer Dauner Firmen gegen die Industrie- und Handelskammer Trier (IHK) verhandelt.

Trier. (hw) Firmen der Techni-Gruppe hatte gegen Kammergebühren und die Pfändung ausstehender Beträge geklagt (der TV berichtete). Ein Urteil ist in den kommenden Tagen zu erwarten. Schon seit Monaten liegt die Dauner Techni-Gruppe mit der IHK über Kreuz. Den Firmen sind die Kammerbeiträge suspekt, deshalb haben sie die Beitragszahlung für 2007 und 2009 verweigert. Bei der IHK traf dieses Verhalten auf wenig Verständnis: Im vergangenen November pfändete die Kammer ausstehende Beiträge in Höhe von insgesamt rund 66 000 Euro. Gegen Pfändung und Beitragshöhe klagten mehrere Unternehmen aus der Gruppe.

Die Kläger werfen der IHK vor, dass die Beiträge im Vergleich zu anderen Kammern zu hoch seien. "Die Kammer hat nicht die Aufgabe, Geld von seinen Mitgliedern einzuziehen, um unsinnige Projekte zu betreiben", sagte der Anwalt der Klägerparteien, Thorsten Amsel, gestern vor dem Verwaltungsgericht. Vor allen kritisierte er die IHK-Beteiligungen am Flughafen Bitburg und am Radiosender RPR. Irene Roth, Vertreterin der klagenden Firmen, forderte vom Gericht, die Kalkulationen der IHK einer Prüfung zu unterziehen, und von der Kammer Sparsamkeit: "Dann muss man in Trier halt kleinere Häuser bauen." Sylvia Gäbler von der IHK widersprach den Vorwürfen. Die Kammerbeiträge lägen bei kleineren und mittleren Unternehmen häufig niedriger als bei den Nachbar-Kammern. "Es ist Absicht der Vollversammlung, dass die Mitgliedsbeiträge für kleinere mittelständische Firmen günstig sind." Dies entspreche dem gewünschen Solidaritätsprinzip. Frank Schmitt von der IHK ergänzte, dass die Kammer bereits 2008 die Beteiligungen am Flugplatz Bitburg und an RPR aufgegeben habe. Der finanzielle Rahmen - Flugplatz Bitburg 5000 Euro und RPR rund 350 Euro - falle bei einem Haushalt von rund acht Millionen Euro kaum ins Gewicht. Der Vorsitzende Richter, Vizepräsident Reinhard Dierkes, erklärte, dass frühestens in den kommenden Tagen ein Urteil ergehe. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts stellte er die Frage: "Wie groß ist die Befugnis des Gerichts?", wenn es darum gehe, die Kalkulation einer Kammer zu prüfen. Dies sei eigentlich Aufgabe der Vollversammlung.

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