Knopf im Ohr ist keine Marke

Brüssel · Die Firma Steiff wollte die Position des "Knopfs im Ohr" seiner Plüschtiere europaweit schützen lassen. Das EU-Gericht macht der Firma einen Strich durch die Rechnung.

Brüssel. In vielen deutschen Kinderzimmern gibt es Kuscheltiere mit dem "Knopf im Ohr": der Plüsch-Teddy von Steiff gehört zu den bekanntesten Marken-Produkten im Land. Steiff darf aber nicht für sich allein das Recht beanspruchen, bei seinen Teddys und Tieren mitten im Ohr einen Metallknopf oder ein Stofffähnchen anzubringen. Das hat das EU-Gericht in Luxemburg gestern entschieden (Az. T-433/12 u. T-434/12). Zur Begründung führten die Richter an, der europäische Durchschnittsverbraucher könne daran die "betriebliche Herkunft" - also den Hersteller - nicht auf Anhieb erkennen.
Übliche Elemente


Nach Auffassung des Gerichts sind Knöpfe und kleine Schilder "übliche Gestaltungselemente" für Stofftiere, die mit dem Erscheinungsbild der Ware verschmelzen. Diese seien gewöhnlich nicht geeignet, auf die betriebliche Herkunft schließen zu lassen. Dafür seien Zeichen nötig, die "erheblich von der Norm oder der Üblichkeit der Branche abweichen", heißt es in dem Urteil. Soll heißen: der Kunde nimmt Knopf und Fahne in der Ohrmitte als "Verzierung " oder "funktionales Element" - wie den Waschhinweis in Kleidern - war. Für die Bewertung ist es den Richtern zufolge irrelevant, "dass Steiff der einzige Hersteller sein mag, der glänzende oder matte, runde Metallknöpfe an den Ohren von Stofftieren anbringt oder ein rechteckiges, längliches Stofffähnchen mittels eines solchen Knopfes im mittleren Bereich des Ohrs von Stofftieren befestigt", so das EU-Gericht.
Herbe Niederlage



Für den Hersteller ist das Urteil eine herbe Niederlage. Steiff hatte 2010 beim Gemeinschaftsmarkenamt (HABM) den
europaweiten Schutz für die Position des Knopfes in der Ohrmitte beantragt. Die Behörde lehnte ab und bekam nun vor Gericht Recht.
Die Steiff-Firmengründer haben den Metallknopf mitten im Ohr 1904 erfunden, um Imitate zu verhindern. Das gestrige Urteil dürfte potenzielle Nachahmer freuen. Allerdings hat Steiff weltweit bereits mehrere hundert Markeneintragungen. Dazu zählen etwa die geschützten Begriffe Steiff, "Knopf im Ohr" und das bekannte "Fähnchen" mit dem Teddykopf. In Deutschland ist auch die besondere Position in der Ohrmitte geschützt - was jetzt europaweit scheiterte. Die Firma ließ gestern offen, ob sie erneut in der nächsthöheren Instanz klagt, um dies noch zu erreichen.
Steiff könnte auch dann vor einem Gericht gewinnen, wenn etwa ein Hersteller aus China an das Ohr seines Stofftieres einen Metallknopf anbringt. Jeanshersteller Levi Strauss etwa klagte gegen einen Konkurrenten, der ebenfalls rote Stofffähnchen an der Gesäßtasche als Zeichen verwendete. Den Streit entschied der Europäische Gerichtshof zugunsten des Jeansherstellers: Levi Strauss hatte zwar das Stofffähnchen, ebenso wie den Schriftzug Levi\'s als Marke schützen lassen, nicht aber die Kombination aus beiden Marken, wie sie an der Seitennaht der Gesäßtasche zu sehen ist. Das Gericht befand aber auch diese Kombination für schutzwürdig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort