Kreditwürdig oder nicht: Regelmäßig beschweren sich Verbraucher über Probleme mit Wirtschaftsauskunfteien

Trier · Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa, Creditreform oder die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH verkaufen ihre Informationen an Unternehmen, die die Zahlungsmoral und Bonität ihrer Kunden prüfen wollen. Verbraucher beschweren sich aber über falsche oder veraltete Angaben, die dort gespeichert sind.

"Sie bekommen bei uns keinen Kredit." Oder: "Sie können bei uns kein Girokonto eröffnen." "Ein Handyvertrag? Nicht bei uns." "Wir können Ihnen keines unserer Autos verkaufen." "Sie als Mieter? Kommt nicht infrage." Viele Menschen hören diese Sätze bei Banken, im Telekommunikationsgeschäft, im Autohaus oder gar bei der Wohnungssuche. Letzteres sei häufig "ein Riesenproblem bei unseren Klienten", sagt Maja Calustian, Schuldnerberaterin bei der Gesellschaft für Psychologische und Soziale Dienste (GPSD) in Trier. "Es gibt heute keinen Vermieter mehr, der sich keine Auskunft von der Schufa vorlegen lässt." Ist dort ein negativer Eintrag über die Zahlungsmoral des Wohnungssuchenden zu finden, bekommt er mit Sicherheit keinen Mietvertrag.
Wie viel ein Mensch wert ist - das ist kein ethisches Thema und auch nicht die Karte vom eigenen Marktwert, die man beim Gehaltspoker mit dem Chef ausspielt. Es ist die Frage, die sich Unternehmen von Wirtschaftsauskunfteien wie Schufa, Creditreform, Arvato Infoscore oder Bürgel beantworten lassen, wenn sie wissen wollen, ob ihre Kunden kreditwürdig und zahlungsfähig sind. Bei Schufa & Co. sind Daten von Millionen Erwachsenen gesammelt und gespeichert, die ein Girokonto eröffnen, eine Kreditkarte beantragen oder einen Handyvertrag abschließen. Mit diesen Informationen aus der Vergangenheit versuchen Unternehmen, Aussagen über das Zahlungsverhalten von Kunden in der Zukunft zu treffen.
"Wir schaffen Vertrauen" - mit diesem Slogan wirbt die größte Auskunftei, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), auf ihrer Internetseite. Vertrauen schenken ihr laut Geschäftsbericht 2013 etwa 6000 Vertragspartner wie Banken oder Handelsunternehmen, sie hortet 628 Millionen Daten von 66,3 Millionen Menschen und 4,2 Millionen Firmen. Viele Verbraucher hingegen haben ein ungutes Gefühl, wenn es um diesen Datenriesen geht. Medien und Verbraucherzentralen haben dieses ungute Gefühl in den vergangenen Jahren immer wieder bestätigt, indem sie aufgedeckt haben, dass Informationen falsch oder nicht komplett waren, sie falschen Personen zugeordnet wurden oder veraltet waren. Das bestätigt Christian Gollner, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz und führt die Ergebnisse aus einer bundesweiten Umfrage aus dem Jahr 2011 an. Er sagt: "Teilnehmer (an der Umfrage) berichteten nicht nur vereinzelt über fehlerhafte Angaben bei den Auskunfteien. Am häufigsten wurden veraltete oder völlig falsche Adressen kritisiert. Aber auch längst erledigte Kundenkonten bei Versandhäusern wurden als aktive Konten geführt. Angeblich bestehende Forderungen wurden falschen Personen zugeordnet."
Welche Informationen die Schufa speichert, ist kein Geheimnis: Es sind persönliche Daten wie Namen, Geburtsdatum und -ort, die Anschrift und eventuell frühere Adressen. Außerdem geben ihre Vertragspartner ihre Informationen unter anderem über Bankkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Mobilfunk- und Versandhandelskonten, Kredite, Bürgschaften und Zahlungsausfälle weiter. Aus all diesen Hinweisen berechnet die Schufa einen sogenannten Scorewert, der eine Prognose abgeben soll, wie ein Mensch in Zukunft Zahlungsforderungen nachkommen könnte. Je niedriger der Wert, desto höher die Ausfallwahrscheinlichkeit. "Dieser Wert gibt aber ein ungenaues Bild von einem Menschen wieder", kritisiert Schuldnerberaterin Maja Calustian. Denn nach welchen mathematisch-statistischen Methoden eine Auskunftei diesen Wert berechnet, muss sie laut einem BGH-Urteil aus dem Jahr 2014 nicht offenlegen. Sie ist auch nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die ihr übermittelten Angaben richtig sind. "Um Fehler korrigieren zu können, ist die Selbstauskunft so wichtig", sagt Christian Gollner. Die kann jeder Verbraucher anfordern, seit 2010 besteht das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz (siehe Extra).

Meinung

Schutz vor Schnüffelattacken

Cordula
Fischer

Alles, was man über jemanden wissen muss - das bieten Wirtschaftsauskunfteien ihren Vertragspartnern. Und legen dafür Datensammlungen von immenser Größe an. Firmen, die bei Schufa & Co. Informationen einkaufen, haben natürlich ein berechtigtes Interesse, die Bonität und Zahlungsmoral ihrer Kunden zu prüfen und sich so vor Verlusten zu schützen. Aber wer schützt den Verbraucher, der immer wieder zum Opfer von Algorithmen wird?
Welche Dimensionen der Sammelwahn von Informationen haben kann, hat nicht nur schon George Orwell in seinem Roman "1984" im Erscheinungsjahr 1949 verarbeitet. Der gläserne Mensch, Verlust der Privatsphäre, totale Kontrolle - davon handelt auch der Roman "Zero - Sie wissen, was du tust" von Marc Elsberg. Sein düsteres Szenario geht weit über die Scoringverfahren von Auskunfteien hinaus. Eine Internetplattform späht die Menschen aus, sammelt alle möglichen Informationen, auf deren Grundlage Tipps für das Leben, die Karriere, Fitness gegeben werden - Manipulationen sind da nicht ausgeschlossen. Alles nur Zukunftsmusik?
Das vorläufige Aus für die Schufa-Facebook-Studie war zum Glück ein Erfolg für die Datenschützer. Dieser Vorstoß, an sogenannte weiche Daten von Menschen zu kommen, wird aber nicht der letzte gewesen sein. Nur darauf zu vertrauen, dass jemand anderes das schon verhindern wird, ist wie russiches Roulette. Jeder ist selbst verpflichtet, sorgsam mit seinen Daten umzugehen und genau zu überlegen, welche Informationen er öffentlich macht und welche lieber nicht. Nur so kann er sich vor Schnüffelattacken schützen.
c.fischer@volksfreund.de

Extra Kostenlose Selbstauskunft

Wirtschaftsauskunfteien sind seit 2010 verpflichtet, Verbrauchern eine kostenlose Selbstauskunft zur Verfügung zu stellen. "Die Schufa weist im Internet sehr undeutlich auf diese Möglichkeit hin", sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Denn die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung bietet auch kostenpflichtige Auskünfte an. Erst nach mehreren Klicks und genauem Durchforsten der Seite findet der Verbraucher das "Bestellformular Datenübersicht nach § 34 BDSG". Dieses muss ausgedruckt, ausgefüllt, mit einer Kopie von Personalausweis oder Reisepass versehen und per Post versendet werden. "Die Internetseiten anderer Auskunfteien, insbesondere Arvato Infoscore und Creditreform, sind diesbezüglich deutlich besser gestaltet", sagt Christian Gollner. Einmal im Jahr sollte jeder Verbraucher, vor allem derjenige, der mehrere Kredite aufgenommen hat, seine Daten überprüfen. Ein nicht zu unterschätzender Aufwand, denn die Anzahl von Auskunfteien ist riesig. Bei den Verbraucherzentralen gibt es unter anderem eine Liste mit einer Auswahl von Auskunfteien in Deutschland, Musterschreiben, mit denen man eine Selbstauskunft formlos anfordern kann, sowie weitere Informationen zum Thema. cofi

Falsche Daten? Was tun?
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Helfen kann der Verbraucher in einem solchen Fall allerdings nur sich selbst. Hat er falsche Daten in seiner Selbstauskunft entdeckt, muss er sich an die Geschäftsstelle etwa der Schufa oder anderer Auskunfteien wenden und dort die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der unkorrekten Informationen verlangen.
Ansonsten könnte er als Risikokunde eingestuft werden, was ihm erhebliche Probleme bei Autokauf, Wohnungssuche, Kreditantrag oder Handyvertrag bereiten könnte.
Außerdem raten die Verbraucherzentralen, die Beschwerde parallel an den entsprechenden Vertragspartner zu richten, der den falschen Eintrag verursacht hat, und von ihm zu verlangen, dass dieser die Daten berichtigt.
Von Gesetzesseite kann eine Auskunftei aber nicht aufgefordert werden, die sogenannten Scoringwerte zu ändern oder zu korrigieren, auch wenn sie sie aus den sogenannten Geodaten aufgrund fehlender kreditbezogener Angaben generiert hat. cofi

Extra Geodaten und Facebook

Die Schufa hat im April 2012 das Potsdamer Hasso-Plattner-Institut (HPI) mit einem dreijährigen Forschungsprojekt beauftragt. Ziel sollte sein herauszufinden, ob sich Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter nutzen lassen, um die Bonität von Usern zu bewerten.
Nach Bekanntwerden dieser Pläne brach eine Welle der Entrüstung los, auch die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Ex-Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sprachen sich dagegen aus, Nutzer sozialer Netzwerke auf diese Weise auszuspähen, Datenschützer gingen auf die Barrikaden.
Mit Erfolg: Schon wenige Monate nach Vertragsschluss zwischen Schufa und dem HPI haben die Forscher der Auskunftei die Zusammenarbeit aufgekündigt.
Die Schufa greift beim Scoring bislang nach Selbstauskunft auf ihrer Internetseite nicht auf sogenannte Geodaten zurück, sondern bediene sich nur "eigener kreditrelevanter Informationen".
Das ist nicht bei allen Auskunfteien der Fall, die unter anderem nicht mit Bankdaten, sondern mit solchen Informationen arbeiten, die etwa von (Online-)Versandhändlern an sie weitergegeben werden. In die Score-Berechnung fließen so also auch Informationen wie Adresse, Name, Geburtsdatum oder häufige Wohnungswechsel ein.
Das kann aus solchen Daten zum Beispiel gefolgert werden: Die Adresse gibt Aufschluss darüber, ob der Betreffende in einem Ort oder Stadtteil mit eher reicherer oder ärmerer Bevölkerung wohnt, ob er Nachbarn hat, die eventuell schon mal ihre Rechnungen nicht bezahlen. Ist das Geburtsdatum unbekannt, gehen Auskunfteien so vor, dass sie es anhand des Vornamens schätzen, heißt man außerdem Kevin, Chantal oder Shanaia, könnte dies einen Hinweis auf den sozialen Hintergrund geben, eine Sandra oder ein Frank werden als zahlungsfähiger eingestuft. cofi

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