Kritik am neuen Kündigungsschutzrecht

TRIER. (DiL) Rund 250 Mitglieder des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes trafen sich zu einer Tagung in der Europäischen Rechtsakademie. Themen waren die befürchtete Abschaffung der eigenständigen Arbeitsgerichte und die Neuerungen im Kündigungsschutzrecht.

Der Beginn war durchaus beschwingt: Die "hauseigene" Arbeitsgerichts-Jazzband Rheinland-Pfalz sorgte unter aktiver Mitwirkung von allerlei hochrangigen Rechtsfindern für gepflegt-schwungvolle Unterhaltung. Zwischen den immer wieder eingestreuten Intermezzi der Jazz-Juristen bliesen die meisten Redner und Diskussionsteilnehmer der Politik kräftig den Marsch. Vor allem anhaltende Spekulationen über die Integration der Arbeits- und Sozialgerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit stießen auf massive Kritik. Der Präsident des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz, Professor Klaus Schmidt, plädierte nachhaltig für den Erhalt der Arbeitsgerichte als eigenständiger Zweig der Justiz. Nur so sei die qualifizierte Ausbildung spezialisierter Arbeitsrichter zu gewährleisten. Justizminister Herbert Mertin bemühte sich in seiner Entgegnung, das Thema nicht zu hoch zu hängen. Rheinland-Pfalz habe "nun wirklich größere Sorgen". Die Arbeitsgerichtsbarkeit im Lande funktioniere gut, er sehe "keinen Handlungsbedarf". Anders sei es bei den Sozialgerichten, falls es zu einer Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe komme und damit zu einem Zuständigkeitswechsel für entsprechende Verfahren.. Dann führe an einer Integration von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit wohl kein Weg vorbei. Wenig Schmeichelhaftes für die Politik hatte auch der Trierer Rechtswissenschaftler Professor Thomas Raab mitgebracht, der sich im Hauptreferat mit den Neuerungen im Kündigungsschutzrecht auseinander setzte. Das Reformgesetz vom Dezember 2003 sei "zu kurz gesprungen", "ausgesprochen zaghaft" und verdiene "den Namen Reform nicht". Detailliert setzte sich der neue Lehrstuhl-Inhaber an der Uni Trier mit veränderten Regelungen bei der Einspruchsfrist gegen Kündigungen und bei der Abfindung auseinander. Das neue Gesetz werfe in diesen Bereichen eine Reihe von Fragen auf, liefere aber auch sinnvolle Ansätze, an deren Umsetzung in die Praxis allerdings noch Zweifel angebracht seien.

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