Kuag-Antrag abgewiesen

KONZ. (hw) Das Amtsgericht Trier hat den Insolvenzantrag der Verbandsgemeinde Konz gegen die Kuag GmbH zurückgewiesen.

Jutta Terner, Direktorin des Amtsgerichts Trier, sagte dem TV auf Anfrage, durch die Verschmelzung der Kuag GmbH mit der TWD GmbH gebe es keinen selbstständigen Rechtsträger mehr, der im Handelsregister eingetragen werde, das Unternehmen sei erloschen. Der Konzer Verbandsbürgermeister Winfried Manns will dagegen allerdings Beschwerde einlegen. "Wir werden die Entscheidung des Amtsgerichtes nicht akzeptieren", sagte Manns. Die Verbandsgemeinde hatte den Antrag beim Amtsgericht Trier gestellt, weil sie der Rechtsauffassung ist, dass die Verschmelzung der beiden Gesellschaften, Kuag und Textilwerke Deggendorf (TWD) im Herbst 2004, sittenwidrig gewesen sei und deshalb auch unwirksam sein könnte. Kuag stellt Textilgarne her und ist von der Insolvenz der Muttergesellschaft, Textilwerke Deggendorf (TWD), betroffen. Gestern hatte der Insolvenzverwalter der TWD, der Münchner Rechtsanwalt Michael Jaffé, mitgeteilt, dass es mit der Daun-Gruppe einen Investor für die Werke in Deggendorf und Glauchau gebe. Derweil hoffen die Kuag-Mitarbeiter in Konz weiter darauf, dass es für sie die Möglichkeit gibt, den Betrieb weiterzuführen.

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