KURZ

BAUFINANZIERUNG:Wer ein Eigenheim bauen will, sollte in Ruhe zu planen und sich Zeit für Angebotsvergleiche nehmen. Ein solides Finanzierungskonzept muss oberste Priorität haben, meint die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Referentin Kirsten Thul-Kunsmann berät rund um das Thema Baufinanzierung in ihrem nächsten Seminar am 24. September von 16 bis 19.30 Uhr in den Räumen der Verbraucherberatung in Trier, Fleischstraße 77. Voranmeldung ist erforderlich. Die Teilnahme kostet 30 Euro für Einzelpersonen und 50 Euro für Paare. Anmeldungen unter Telefon 0651/48802. UMBAU: Bevor Mieter auf eigene Kosten Umbauarbeiten vornehmen, sollten sie vom Vermieter eine schriftliche Erlaubnis einholen. Darin sollte auch geklärt werden, dass die Umbauten bei einem späteren Auszug nicht wieder rückgängig gemacht werden müssen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Vor Einbauten, mit denen die Ausstattung der Wohnung verbessert wird, ist es ratsam, eine Modernisierungsvereinbarung abzuschließen. Zu allen Fragen der Miete informiert auch der Ratgeber "Wohnungsmiete von A bis Z" für 11,80 Euro der Verbraucherzentrale Bundesverband, Telefon 02962/908647.MANGEL: Überweist ein Mieter seine Miete wegen eines Wohnungsmangels nicht komplett, kann ihm nicht fristlos gekündigt werden. Ebenfalls kein Zahlungsverzug ist es, wenn er die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verweigert und die neue Vergleichsmiete nicht vollständig zahlt, teilt der Deutsche Mieterbund mit. Selbst wenn sich der Vermieter durchsetzt und Rückstände aufgelaufen sind, kann sich der Mieter vor einer fristlosen Kündigung retten. Grundsätzlich dürfen Vermieter diese nur aussprechen, wenn der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete oder länger mit zwei Monatsmieten in Verzug ist.

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