LEXIKON

ANZAHLUNGSBÜRGSCHAFT: Sicherheit für den Auftraggeber für geleistete An- oder Vorauszahlungen. Sie gilt als riskanteste Form der Bürgschaft und wird mit 40 Prozent Avallinie des Auftrages abgesichert.AVALLINIE: Bürgschaftskredit bei Banken und Kautionsversicherern.BÜRGE: Überwiegend Banken und Versicherungen, die durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sind, für die Verbindlichkeiten des Schuldners (Auftragnehmer) gegenüber dem Gläubiger (Auftraggeber) finanziell einzustehen.BÜRGSCHAFTSKREDIT: Kreditvertrag zwischen Bürge und den Vertragspartnern zur Übernahme von Bürgschaften.GEWÄHRLEISTUNGSBÜRGSCHAFT: Bürgschaft zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers.

Sie gilt als relativ risiko-arm, wird aber immerhin noch mit zehn Prozent der Auftragssumme für etwa fünf Jahre abgesichert.KAUTIONSVERSICHERUNG: Geschäftsbereich der Kreditversicherer, bei dem Bürgschaftskredite vergeben werden.VERTRAGSERFÜLLUNGSBÜRGSCHAFT: Sicherheit gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erfüllung des vereinbarten Vertrages. Sie tritt überwiegend dann in Kraft, wenn das ausführende Unternehmen in Insolvenz gerät. Sie wird mit 20 Prozent der Auftragssumme abgesichert. /sas

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