LEXIKON

Diagnoses Related Groups (DRG): "Diagnosebezogene Fallgruppen" bilden die Grundlage eines leistungsorientierten Vergütungssystems für Krankenhausleistungen, mit dem alle Behandlungsfälle nachpauschalierten Preisen vergütet werden. Dabei orientieren sich die Pauschalen am durchschnittlichen Behandlungsaufwand eines standardisierten Behandlungsfalles. DRG sind ein Patientenklassifikationssystem, mit dem die einzelnen stationären Behandlungsfälle anhand bestimmter Kriterien zu Fallgruppen zusammengefasst werden. Bislang werden Fallpauschalen und Sonderentgelte gezahlt. Innerhalb des neuen, in Australien entwickelten und bereits praktizierten Systems, sollen ähnliche Diagnosen zu Gruppen zusammengefasst und gleich entlohnt werden. DasSystem bezieht sich auf voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen. Die Zuweisung eines Behandlungsfalles zu einer Fallgruppe erfolgt in einem definierten Verfahren. Es werden solche Behandlungsfälle zusammengefasst, die hinsichtlich des Behandlungskostenaufwands möglichst homogen sind. Dabei gilt: Je mehr Kriterien einer Fallgruppe zugrunde gelegt werden, und je mehr Fallgruppen ein System aufweist, desto differenzierter können die einzelnen Behandlungsfälle eines Krankenhauses hinsichtlich des Schwierigkeitsgrades verglichen werden. Werden alle Behandlungsfälle über Diagnosen in Fallgruppen erfasst, ermöglichen DRG Vergleiche zwischen den Krankenhäusern hinsichtlich der Fallzahl und Fallstruktur und bieten den Maßstab einer Vergütung über leistungsgerechte Preise. Hierfür werden die Fallgruppen um Kennzahlen zum Beispiel für Verweildauern und den relativen Kostenaufwand der Fallgruppen zueinander ergänzt. Im Zuge der Gesundheitsreform 2000 wurde entschieden, das bisherige Mischsystem der Krankenhausvergütung, bestehend aus Fallpauschalen und Sonderentgelten und einem krankenhausindividuellen Restbudget, durch ein komplettes Fallpauschalen-System abzulösen. Mit der Einführung eines diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser wird jetzt ein Kernelement der Gesundheitsreform 2000 umgesetzt. Seit 1. Januar 2003 können Krankenhäuser freiwillig an der Einführung des DRG-Vergütungssystems teilnehmen. Die verpflichtende Einführung für alle Krankenhäuser erfolgt zum 1. Januar 2004. (red)

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