Lucky erklärt: Gutschein ohne MWSt

Trier. (hw) Der TV-Leseratte Lucky ist bei Einkäufen Seltsames passiert. Nachdem er sich eine schicke neue blaue Hose gekauft hatte, ein Buch und eine neue CD, ist ihm im Volksfreund aufgefallen, dass auf allen Rechnungsbelegen ein Zusatz stand: "Vielen Dank für Ihren Einkauf.

Gutscheinverkauf ist ohne MWSt." Was soll das bloß bedeuten? Lucky hat doch gar keine Gutscheine gekauft. Deshalb hat er in den Geschäften nachgefragt.

Der Zusatz auf dem Rechnungsbeleg bezieht sich nur auf Gutscheine, die man vielleicht an Freunde verteilen möchte. Weil aber ein Gutschein über ein gewissen Wert kein Verkauf einer Ware ist, muss und kann darauf auch keine Mehrwertsteuer (MWSt) angerechnet werden. Das ist der Betrag, den das Geschäft für den Staat einzieht und dann ans Finanzamt abführt. Für die meisten Waren bekommt der Staat 19 Prozent des Werts, für manche, wie Bücher, werden sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig. Und diese Mehrwertsteuer wird erst dann fällig, wenn jemand seinen Gutschein (das ist ja so etwas wie Quasi-Geld) gegen eine Ware eintauscht. Und Lucky kann den Eintrag einfach vergessen. Er ist ja kein Buchhalter.

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