Mainz will Brüssel bremsen

MAINZ. Rheinland-Pfalz will zusammen mit anderen Bundesländern eine Änderung der geplanten EU-Weinmarktordnung erreichen. So sollen die regionalen Anbaubedingungen berücksichtigt werden und die Anreicherung mit Saccharose weiter erlaubt bleiben.

Seltene Eintracht herrschte im Mainzer Landtag, als am Mittwoch über den Umbau der EU-Weinmarktordnung diskutiert wurde: Die Brüsseler Pläne sollen in wichtigen Punkten korrigiert werden. Zusammen mit Wirtschaftsminister Hendrik Hering (SPD) sprachen sich auch Vertreter von CDU und FDP gegen ein Verbot oder eine Einschränkung der in Deutschland traditionellen Zuckeranreicherung zur Erhöhung des Alkoholgehaltes aus. Die EU will mit einer radikalen Reform das Überangebot an Wein abbauen. So solle mit einem 2,4 Milliarden Euro teuren Rodungsprogramm 400 000 Hektar Anbaufläche stillgelegt und Beihilfen für die Weindestillation abgeschafft werden. Die Vorschriften für die Weinerzeugung sollen gelockert und von der Trennung zwischen Tafel- und Qualitätswein abgerückt werden. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag mit Baden-Württemberg, Hessen und Bayern wird gefordert, die regionalen Bedingungen beim Weinbau stärker zu berücksichtigen. Es müsse auch künftig möglich sein, individuelle Weine zu erzeugen, die ihre Herkunft erkennen lassen. Beibehalten werden sollen die europäischen Weinbauzonen. Dagegen werden Einheitsweine und Vermischung von europäischen mit Drittlandsweinen abgelehnt. Kritik gibt es von Politik und Weinbauverbänden an den EU-Plänen, angesichts der Überproduktion vor allem in den südeuropäischen Staaten 400 000 Hektar Rebfläche stillzulegen. Für Deutschland sei dies nicht sinnvoll, so Hering. Die Weinkulturlandschaften müssten vielmehr geschlossen erhalten bleiben. Er bemängelt, dass jährlich 800 Millionen Euro EU-Gelder für den Abbau und die Vernichtung von Übermengen ausgegeben werden. Die Mittel sollten stattdessen in den Ländern eigenverantwortlich zur Erhaltung des Steillagen-Anbaus, für Marketing oder Verbesserung in der Kellertechnik ausgegeben werden. Bei der geplanten Änderung des deutschen Weingesetzes ist die Umbenennung des Anbaugebietes Mosel-Saar-Ruwer in "Mosel" ebenso unstrittig wie die Bezeichnung Prädikatswein anstelle von Qualitätswein mit Prädikat. Die CDU fordert allerdings, auch künftig Verarbeitungswein, der etwa zur Produktion von Weinessig dient, nicht für die Herstellung von Perlwein zuzulassen, um keine zusätzliche Massenproduktion anzuregen.

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