Mehr Gutscheine unterm Weihnachtsbaum

Trier · Das Parfum zu schwer, die Krawatte zu hässlich, und das Videospiel steht auch schon im Regal? Viele Geschenke passen nicht so recht. Händler sind allerdings nicht verpflichtet, intakte Ware umzutauschen. Sie tun es aus Kulanz. Eine Umtauschwelle fürchten Händler in der Region nicht.

 Diana Schuh tauscht bei der Thalia-Filialleiterin Gudrun Heeg in Trier ein Buch um. Sie hatte zu Weihnachten ein Buch verschenkt, das der Beschenkte schon gelesen hatte. TV-Foto: Friedemann Vetter

Diana Schuh tauscht bei der Thalia-Filialleiterin Gudrun Heeg in Trier ein Buch um. Sie hatte zu Weihnachten ein Buch verschenkt, das der Beschenkte schon gelesen hatte. TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier. Wer kennt das nicht? Die ganze Familie freut sich am Heiligen Abend auf die Bescherung. Doch ist das Geschenkpapier erst aufgerissen, kommt die große Enttäuschung. Irgendwie ist das Präsent unter dem Tannenbaum doch nicht so, wie es sich der Beschenkte vorgestellt hat. Die Bluse passt nicht zum Blazer, die Kette ist kitschig und das Parfum penetrant.
Viele Menschen entscheiden sich nach den Feiertagen für den Weg zu den Händlern, um dort die Geschenke umzutauschen - gegen Geld oder andere Ware. Die Verkäufer sind allerdings nicht verpflichtet, die ungeliebten Präsente zurückzunehmen (siehe Extra). "Beim Einkauf im Geschäft gilt der Kaufvertrag", sagt Renate Schröder von der Verbraucherzentrale Trier. Anders sei das, wenn der Verkäufer offen für das Umtauschrecht werbe, etwa mit einem Schild. Dann sei er auch verpflichtet, die Ware zurückzunehmen.
"Grundsätzlich empfehle ich, einen Hinweis auf dem Kassenzettel machen zu lassen. Etwa: Bei Nichtgefallen Geld zurück", sagt Schröder. Bei Gutscheinen sei grundsätzlich auf das Verfallsdatum zu achten. "Grundsätzlich ist eine angemessene Befristung zulässig. Ist sie nicht vermerkt, ist der Gutschein maximal drei Jahre lang gültig." Ein Eintausch von Gutscheinen gegen Bargeld ist in der Regel nicht möglich.
Der Branchenverband Bitkom hat eine Studie vorgelegt, nach der mehr als ein Drittel der Menschen in Deutschland ihre Weihnachtsgeschenke bei Nichtgefallen umtauschen wollen. Etwa 20 Prozent der Menschen wollen sie weiterverschenken oder im Internet verkaufen. Demnach wollen nur etwas mehr als 22 Prozent die Präsente behalten. Der Handelsverband Deutschland geht hingegen von etwa fünf Prozent aus. "Der Verband Bitkom konzentriert sich auf den Onlinehandel. Im Filialhandel ist das wesentlich weniger", erläutert Sprecher Ulrich Binnebößel den Unterschied.
So sieht das auch Franz Wagner vom Elektrohandel Kurth in Bitburg. "Ich schätze, dass maximal zehn Prozent Ware zurückbringen", sagt Wagner. Vor allem Videospiele oder Pflegegeräte wie Lockenwickler und Glätteisen würden umgetauscht. "Unterhaltungselektronik wie Fernseher oder Stereoanlagen kommen kaum zurück." Vom Umtausch ausgeschlossen seien versiegelte Waren wie Decoderkarten. Außerdem dürfe die Ware nicht benutzt worden sein. Deutlich zugenommen habe der Verkauf von Gutscheinen.
Im Wittlicher Kaufhaus Bungert kommen hauptsächlich Textilien wie Hemden oder Blusen zurück, die nicht passen. Einen großen Rückgabeansturm gebe es aber nicht, teilt Rainer Bungert aus der Marketingabteilung mit.
In der Galeria Kaufhof an der Simeonstraße in Trier seien es vor allem Schmuck und Parfums, die nicht das Wohlwollen der Beschenkten finden, wie Geschäftsführer Hans-Peter Schlechtriemen sagt. "Es sind meist Geschenke, die in letzter Minute gekauft wurden, obwohl der Kunde keine rechte Idee hatte." Wenn nötig, akzeptiere man auch nach der oft üblichen Zweiwochenfrist noch einen Umtausch. Es komme allerdings deutlich unter zehn Prozent der Ware zurück. Auch im Kaufhof steige die Zahl der verkauften Gutscheine.
Gudrun Heeg, Filialleiterin der Trierer Buchhandlung Thalia, beobachtet einen ähnlichen Trend: "Die Zahl zurückgebrachten Artikel sinkt in etwa in dem Ausmaß, wie die Zahl der verkauften Gutscheine zunimmt." Diana Schuh hatte sich allerdings gegen einen Gutschein entschieden und ist glücklich über den Umtausch. "Ich habe ein Buch aus einer Reihe verschenkt, das der Beschenkte leider schon gelesen hatte. Jetzt tausche ich einfach Teil sieben gegen Teil acht", sagt sie. Bis in die ersten beiden Januarwochen erwartet Heeg noch Umtauschwillige. Die übliche Frist liegt bei zwei Wochen. Viele Geschäfte nehmen aber auch danach noch unerwünschte Gaben entgegen.Extra

Renate Schröder von der Verbraucherzentrale Trier beantwortet Fragen zum Umtausch. Habe ich ein Recht auf Umtausch? Gesetzlich ist die Rückgabe von mangelhafter Ware geregelt. Die meisten nehmen Ware aus Kulanz an. Kann ich alles umtauschen? Was der Händler annimmt, ist ihm überlassen. Meist sind Lebensmittel, Kosmetik und Unterwäsche ausgeschlossen. Ich habe keinen Kassenzettel. Was tun? Der Bon sollte vorgelegt werden. Ob der Händler auch ohne die Ware zurücknimmt, entscheidet er allein. Bekomme ich Geld oder eine Gutschrift? Einen Anspruch auf Geld gibt es nicht. Der Händler kann auch einen Gutschein anbieten. Ich habe im Internet gekauft. Was nun? Bei Onlinebestellungen bei Händlern gilt ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen. thieExtra

Der Handelsverband Deutschland hat in einer Studie untersucht, was die beliebtesten Weihnachtsgeschenke in Deutschland sind. Auf Platz eins: Bücher. Sie werden von 33 Prozent der Befragten unter den Tannenbaum gelegt. Es folgen Parfum (20 Prozent) und Spielzeug (18 Prozent). Für Gutscheine entscheiden sich 18 Prozent, gefolgt von Süßigkeiten (14 Prozent). Auf den hinteren Plätzen rangieren mit neun Prozent Schmuck, Fotos und Fotoalben (8 Prozent) sowie Kalender (fünf Prozent). Trotz der rasanten Entwicklung beim mobilen Internet liegen auch die sogenannten Smartphones mit fünf Prozent auf einem hinteren Platz. Männer verschenken laut der Studie meist Parfums, Kleidung, Schmuck und Technik - Frauen dagegen eher Bücher und Spielzeug. thie

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