Mehr Informationen für Grenzgänger

In Luxemburg arbeiten, in Deutschland wohnen: Für Zehntausende Pendler in der Region ist das Alltag. Sozialrechtliche Fragen dazu soll in Zukunft eine zentrale Anlaufstelle beantworten. Das wollen zumindest die Teilnehmer eines Runden Tisches zum Thema Grenzgänger.

Trier/Luxemburg. Wer in Deutschland lebt und in Luxemburg arbeitet, darf als Grenzgänger in Luxemburg zum Hausarzt gehen. Wer aber dann in Rente geht und weiter in Deutschland wohnt, darf dort nicht mehr hin, sondern muss sich einen neuen Hausarzt in Deutschland suchen. So wollte es bisher das EU-Recht. Und das ist nur ein Problem, das Grenzgänger haben, die von der Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen, sich also gemäß dem Grundprinzip des Binnenmarktes den Arbeitsort innerhalb der EU unabhängig von ihrem Wohnort frei wählen.

Um diese Probleme genauer zu betrachten, hat Christa Klaß, Abgeordnete des Europäischen Parlaments, zum Grenzgängergespräch ins Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier (HWK) eingeladen.

Neben ihr waren auch der Honorarkonsul Luxemburgs, Franz Peter Basten, Arbeitsagentur-Chef Wolfram Leibe, Vertreter der Grenzgänger und des Bundesarbeitsministeriums, Olaf Gruppe vom Europa- und Innovationscentre Trier sowie Günther Schartz, Landrat des Kreises Trier-Saarburg, zu Gast.

"Die Region Trier lebt mit der Grenzgänger-Situation", sagt Klaß. 29 000 Pendler gibt es davon in der Region, die meisten zwischen Deutschland und Luxemburg. Neben dem Problem mit der Arztwahl gibt es Unklarheiten über die Zuständigkeit bei den Sozialleistungen oder die Anerkennung von Rentenansprüchen.

Das Problem mit der Arztwahl ist in einer neuen EU-Verordnung ausgebessert worden, die ab 1. Mai gültig ist. Dann gilt: Wer in den vergangenen fünf Jahren mindestens zwei Jahre Grenzgänger war, muss den Arzt nicht mehr wechseln.

Otting: Einheitliches Sozialrecht unmöglich



"Die Koordinierung des Sozialrechts in der EU funktioniert recht gut, die Harmonisierung noch nicht", fasst Al brecht Otting vom Bundesarbeitsministerium zusammen. Ein einheitliches europäisches Sozialrecht sei praktisch unmöglich - zu stark seien die historisch gewachsenen Systeme der einzelnen Staaten. Also müsse man sich noch stärker abstimmen. Otting wird im April mit seinem luxemburgischen Kollegen Gespräche zu diesem Thema führen.

"Was wir besser hinbekommen müssen, ist ein größeres Problembewusstsein", sagt Wolfram Leibe. Die Lösung haten die Diskussionsteilnehmer auch schon parat: eine Anlaufstelle für Grenzgänger. Dort sollen diese Informationen zu den Sozialversicherungssystemen und zum Arbeitsrecht aus einer Hand erhalten. Mit der aktuellen saarländischen Präsidentschaft der Großregion sei, so Christa Klaß, bereits eine gute Gelegenheit da, um solch ein Projekt politisch anzustoßen. EXTRA Grenzgänger sind nach europäischem Recht Menschen, die in einem Mitgliedsstaat eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben und in einem anderen Mitgliedsstaat wohnen, in den sie in der Regel täglich, mindestens jedoch einmal wöchentlich zurückkehren. Die soziale Sicherheit der Grenzgänger, die dem europäischen Recht auf freien Personenverkehr folgen, regelt eine EU-Verordnung. EU-Verordnungen gelten allgemein und unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. (jka)

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