Minijob bringt kaum was für Rente

Berlin · Die zu Jahresbeginn eingeführte Rentenversicherungspflicht bei Minijobs wird bislang nur wenig genutzt. Das geht aus der Stellungnahme der Bundesregierung auf eine aktuelle Anfrage der Grünen hervor.

Berlin. Die Versicherungspflicht für Minijobber ist keine einfache Angelegenheit. Einerseits gibt es einen Eigenanteil des Versicherten, andererseits kann sich der Arbeitnehmer von diesem Pflichtbeitrag befreien lassen. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten rund um dieses Thema: Wie ist die Versicherungspflicht geregelt? Für Minijobs im gewerblichen Bereich zahlen die Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Lohns. Bei Tätigkeiten in privaten Haushalten sind es fünf Prozent. Bis Ende 2012 konnten Minijobber diese Beiträge freiwillig aufstocken. Seit Januar hat die Bundesregierung den ergänzenden Beitrag gesetzlich zur Pflicht gemacht - allerdings mit einer Hintertür: Minijobber können sich auf Antrag vom Eigenbeitrag befreien lassen. Wie hoch ist der Eigenbeitrag? Der Eigenbeitrag entspricht der Differenz zwischen dem Arbeitgeberbeitrag und dem Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,9 Prozent. Für einen Minijob zum Beispiel in der Gastronomie oder im Handel wären demnach 3,9 Prozent zusätzlich fällig, für einen Minijob in einem Privathaushalt 13,9 Prozent. Bei der geltenden Verdienstobergrenze von 450 Euro müsste ein Minijobber also 17,55 Euro selbst zahlen. Arbeitet er in einem privaten Haushalt, wären es 62,55 Euro. Wie viele Minijobber stocken den Beitrag auf? Die Versicherungspflicht gilt nur für Neufälle: Von den rund 2,8 Millionen geringfügig Beschäftigten, die seit Januar einen Minijob angetreten haben, führen derzeit 621 000 den zusätzlichen Beitrag an die Rentenkasse ab. Das entspricht einem Anteil von knapp 24 Prozent. Gut drei Viertel der neuen Minijobber haben sich also davon befreien lassen. Nach Angaben der Minijobzentrale in Cottbus gibt es derzeit etwa 7,2 Millionen geringfügig Beschäftigte in Deutschland. Davon sind 13,1 Prozent im gewerblichen Bereich und 10,7 Prozent in den Privathaushalten rentenversicherungspflichtig beschäftigt. Insgesamt sind das etwa 1,2 Millionen Personen. Die Bundesregierung sieht darin einen Erfolg. Die Zahl der rentenversicherungspflichtigen Minijobber hat sich seit Dezember 2012 ungefähr verdoppelt. Was bringt der Minijob für die Rente? Sehr wenig. Bei einem Monatsverdienst von 450 Euro steigt die monatliche Rente nach aktuellem Stand mit jedem Jahr in einem Minijob um 4,45 Euro. Nach 40 Arbeitsjahren wären es also gerade einmal 178 Euro. Ohne die eigene Aufstockung auf den vollen Rentenbeitragsatz fiele die Summe noch magerer aus. Allerdings ist es auch sehr unwahrscheinlich, dass ein Arbeitnehmer über Jahrzehnte lediglich einen Minijob hat. Etwa jeder dritte geringfügig Beschäftigte übt den Minijob als Nebentätigkeit aus. Und von den knapp fünf Millionen Personen, für die der Minijob der Hauptjob ist, sind fast 800 000 über 65 Jahre alt. Das heißt: Sie beziehen zusätzlich Rente. Warum eigene Beiträge zahlen, wenn die Rente auch dadurch nicht reicht? Durch die eigene Beitragsaufstockung stehen Minijobbern alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung. Das heißt, dass sie etwa Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente sowie eine medizinische oder berufliche Rehabilitation erwerben. Umgekehrt kann der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs dazu führen, dass eine erworbene Absicherung im Invaliditätsfall wieder wegfällt. Obendrein sind die eigenen Beiträge Voraussetzung, um von der staatlichen Riester-Förderung zu profitieren.

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