Nach Pleite vor den Kadi

TRIER. Doch noch kein Sendeschluss für den vor über drei Jahren Pleite gegangenen Lokalfernsehkanal "Trier Plus": Zumindest vor Gericht gab es gestern eine Fortsetzung. Eine Ex-Mitarbeiterin hat den Insolvenzverwalter Oliver Brand verklagt.

Es war eine Pleite im Rekordtempo. Kaum war der regionale Kabelkanal "Trier Plus" im Herbst 2002 auf Sendung gegangen, musste der Chef auch schon den Gang zum Amtsgericht antreten und Insolvenz anmelden. Der Grund: nicht gezahlte Anteile von Gesellschaftern. Fortan führte der vom Gericht ernannte Insolvenzverwalter, der Trierer Rechtsanwalt Oliver Brand, die Geschäfte. Für die rund zehn festen und freien Mitarbeiter des nur in regionalen Kabelhaushalten empfangbaren Programms begann danach eine "Zeit zwischen Hoffen und Bangen", wie es eine ehemalige Mitarbeiterin gestern formulierte. Immer mal wieder sah es so aus, als fänden sich Geldquellen oder ein potenter Investor, der die Finanzlöcher stopft. Doch der Schein trog: Entweder kamen nur ein paar mickrige Euro rein, weil etwa ein Gesellschafter nach einer Klage Brands zahlte. Oder aber ein vermeintlicher Kooperationspartner hielt sich nicht an seine Zusage, die laufenden Kosten zu übernehmen. Dumm für die "Trier Plus"-Mitarbeiter: Sie bekamen nur unregelmäßig Gehalt - und wenn, dann in der Regel nur einen Teil. Eine der ehemaligen Mitarbeiterinnen hat deshalb vor einer Zivilkammer den damals zuständigen Insolvenzverwalter Oliver Brand verklagt. Der Grund: ausstehende Lohnzahlungen. Nackter Mann hat keine Taschen

Der Trierer Anwalt, so ihre Argumentation, hätte eigentlich wissen müssen, dass der Sender nicht mehr zu retten gewesen sei, und den Betrieb beenden müssen statt ihn weiterzuführen und damit neue Kosten zu verursachen. Die Klage der ehemaligen "Trier plus"-Mitarbeiterin stützt sich auf Paragraph 61 der Insolvenzordnung. Danach ist ein Insolvenzverwalter zum Schadenersatz verpflichtet, wenn eine von ihm verursachte Verbindlichkeit aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden kann. Heißt auf gut deutsch: Macht ein Insolvenzverwalter Schulden, die er später nicht bezahlen kann, kommt ihn das teuer zu stehen. Kleine, aber feine Einschränkung im Gesetz: Dies gilt nicht, wenn der Insolvenzverwalter beim Schuldenmachen nicht wissen konnte, dass ihm später Geld fehlen würde, die Schulden zu begleichen. Und genau das ist die Argumentation des ehemaligen "Trier Plus"-Insolvenzverwalters Oliver Brand. Er habe den Mitarbeitern immer klar gesagt, was Sache ist, meinte der Jurist in der gestrigen Verhandlung vor der Fünften Zivilkammer. Eine Garantie, dass sie ihre ausstehenden Gehälter bekommen würden, habe er nie abgegeben. "Man kann doch einem nackten Mann nichts aus der Tasche ziehen." Zwar fällt ein Urteil in dieser Sache voraussichtlich erst Anfang Juli. Doch dass der Insolvenzverwalter Oliver Brand mit seiner Argumentation keine schlechten Karten hat, ließ der Vorsitzende Richter Sieghart Viesel schon mal durchblicken. "Wenn alles offen ist, haftet der Insolvenzverwalter nicht. " Heißt auf gut deutsch: Ein Insolvenzverwalter, der keine Garantie über den Fortbestand eines Unternehmens abgibt, muss auch nicht befürchten, dass man ihn am Schlafittchen holt, wenn's in die Hose geht.

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