Neues Geldwäschegesetz verunsichert viele regionale Unternehmen

Trier · In Deutschland wird es künftig schwieriger werden, Geld aus kriminellen Machenschaften in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Ab Januar müssen viele Unternehmen einen Geldwäschebeauftragten benennen, der bei verdächtigen Kunden die Behörden informieren soll.

 Schmuck und Uhren gegen Bares: Im Kampf gegen Geldwäsche haben deutsche Behörden verstärkt solche Geschäfte im Blick.

Schmuck und Uhren gegen Bares: Im Kampf gegen Geldwäsche haben deutsche Behörden verstärkt solche Geschäfte im Blick.

Foto: Klaus Kimmling

Der Trierer Unternehmensberater Ralf Könen hat in der Vorweihnachtszeit alle Hände voll zu tun. Gleich reihenweise melden sich nach Könens Angaben derzeit regionale Unternehmer bei ihm, die eine Tochtergesellschaft im benachbarten Luxemburg gründen wollen. Es sind vor allem Betriebe, bei denen traditionell noch viele Kunden mit Bargeld bezahlen: Juweliere, Autohändler, Teppichverkäufer. Sie haben Angst, dass das voraussichtlich ab Januar geltende neue Geldwäschegesetz ihnen das Geschäft vermiest.

Der Grund: Wer mit teuren Produkten handelt, soll bei Bargeldgeschäften seine Kunden künftig genauer ins Visier nehmen. Schöpft der Händler Verdacht, dass das Geld für den schmucken Ring oder den flotten Flitzer aus illegalen Geschäften stammen könnte, muss er das Bundeskriminalamt informieren. Tut er das nicht, drohen saftige Sanktionen, wenn der Handel auffliegt.

Um möglichst sicherzugehen, dass die Wirkung des neuen Gesetzes nicht verpufft, müssen etwa Juweliere, Autohändler, Immobilienmakler oder Versicherungsvermittler künftig einen eigenen Geldwäschebeauftragten benennen, der für den Zusatzjob speziell geschult wird. Der zuständige Experte der Trierer Industrie- und Handelskammer, Werner Scherf, schätzt, dass etwa jeder zehnte Betrieb von der Neuregelung betroffen sein wird.

Weil die Verunsicherung über das gerade erst vom Bundesrat verabschiedete Gesetz noch groß ist, will die Rheinland-Pfalz-weit zuständige Trierer ADD jetzt die Firmen über Einzelheiten informieren. Mit einem Vorurteil räumt die zuständige Referentin Anja Gilweit schon mal auf: Bei Bargeldgeschäften unter 15.000 Euro muss sich der Händler auch künftig nicht den Personalausweis des Käufers zeigen lassen.

Gerade diese Befürchtung hatte etliche Kunden des Trierer Unternehmensberaters Ralf Könen über eine Flucht nach Luxemburg nachdenken lassen.

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