Telefonaktion So kommen die Firmen an die Unterstützung ran

Trier · Die Corona-Krise bringt viele Unternehmen in höchste Schwierigkeiten. Wo gibt es Hilfe? Bei der TV-Telefonaktion konnten sich Betroffene informieren.

Für Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie mit Umsatzrückgängen konfrontiert sind, gibt es nun ein neues Hilfsprogramm. Die zweite Phase der Überbrückungshilfe kann ab sofort beantragt werden. Experten haben bei einer TV-Telefonaktion informiert.

Ich habe einen Produktionsbetrieb mit 32 Mitarbeitern. Wie hoch ist der maximale Förderbetrag den ich erhalten kann?

Raimund Fisch, IHK-Berater: Die maximale Bezuschußung zu den anfallenden Fixkosten kann im Einzelfall jeweils bis zu 50 000 Euro für die Monate September bis Dezember 2020 betragen.

Kann ich selbst einen Förderantrag stellen? Bis wann muß der Antrag spätestens gestellt werden?

Fisch: Nein, der Förderantrag muß von einem Steuerberater inklusive Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden. Der Förderantrag muß spätestens bis zum 31.12.2020 gestellt werden.

Müssen liquide Mittel betriebliche Mittel oder private Rücklagen vor der Antragstellung aufgebraucht sein?

Fisch: Nein, das ist nicht erforderlich!

Sind Personalkosten förderfähig? 

Fisch: Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten berücksichtigt. Kosten für Auszubildende sind förderfähig. Darüber hinaus sind Personalkosten und Unternehmerlöhne nicht förderfähig.

Hallo, ich bin Friseurin und habe gelesen, dass jetzt mehr Leute die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen können. Wo kann ich mich informieren?

Vera Meyer, HWK-Betriebsberaterin: Auf der Seite (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) sind ausführliche FAQ zusammengestellt worden. Hier können Sie sich gut informieren. Zudem sollten Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen. Der stellt die relevanten Zahlen für Sie zusammen, aus denen hervorgeht, ob Sie förderfähig sind. Im Fall der Fälle übernimmt er für Sie auch die Beantragung.

Ich habe meinen Betrieb Anfang dieses Jahres um einen Geschäftszweig erweitert. Hier wurde einiges investiert, Personal wurde eingestellt, auch ein Gebäude wurde angemietet. Im Vergleich zum Vorjahr muss ich also viel mehr Umsatz erwirtschaften, um auf das Ergebnis vom Vorjahr zu kommen. Besteht die Möglichkeit, die Vergleichszahlen auf die neue Situation anzupassen?

Meyer: Für einen ähnlichen Fall haben wir heute bei den zuständigen Stellen in Mainz und Berlin nachgefragt und leider keine positive Rückmeldung erhalten. Allerdings kommt es hier immer auf den Einzelfall an. Was Sie auf alle Fälle tun können: Bitten Sie Ihren Steuerberater, den genauen Sachverhalt der ISB und dem BMWi schriftlich mitzuteilen. Zum einen, um von dort eine klare Rückmeldung zu erhalten, welche Möglichkeit Sie haben. Zum anderen, um aufzuweisen, dass die zweite Phase der Überbrückungshilfe zwar gegenüber der ersten Phase einige Verbesserungen mit sich brachte, jedoch Sie und andere Unternehmen in ähnlicher Lage in Notzeiten davon nicht profitieren können. Als Handwerksorganisation setzen wir uns auf politischer Ebene weiter dafür ein, dass bei weiteren Hilfeleistungen auch Sonderfälle wie Ihrer berücksichtigt werden.

Bin ich antragsberechtigt, obwohl ich keine Mitarbeiter habe?

Valentina Llalloshi, Steuerberaterin (Ludwig & Kollegen): Soloselbstständige und selbstständig tätige Angehörige der Freien Berufe müssen im Haupterwerb tätig sein, d. h., sie müssen im Jahr 2019 mindestens 51 Prozent der Summe der Einkünfte aus ihrer selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit erzielt haben ersichtlich aus dem Einkommensteuerbescheid unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit). Alternativ kann der Februar 2020 herangezogen werden. Freiberufler und Soloselbstständige, die aufgrund der Elternzeit ihre Selbstständigkeit vom Haupterwerb in den Nebenerwerb umgestellt haben, sind nicht antragsberechtigt. Eine Ausnahme gilt für Unternehmen mit Beschäftigten. Diese sind auch dann antragsberechtigt, wenn sie im Nebenerwerb geführt werden. Insoweit wird zwischen Einzelunternehmer mit und ohne Arbeitnehmern unterschieden.

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